Presseaussendung von: Stadtpresse Klagenfurt
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Vorstellungsentscheidung der Kärntner Landesregierung für die Permanentmachung des Klagenfurter Wörthersee Stadions aufgehoben und an das Landesverwaltungsgericht zurück verwiesen.
Daher ist derzeit der Oberrang des Wörtherseestadions nicht nutzbar und auch die Multifunktionalität des Stadions ist vorerst nicht gegeben.
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten wird nun entschieden, ob der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes vom Landesgerichtshof selbst geprüft oder zurück verwiesen wird.
Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz appelliert für eine raschest mögliche Entscheidung „da jede Verzögerung einen großen wirtschaftlichen Schaden für die Stadt bedeutet“.
Jede größere Veranstaltung benötigt mehrere Monate Vorlaufzeit, einige Veranstaltungen, die für das nächste Jahr geplant sind, wären betroffen.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv