Pressemeldungen April 2026
Servicekosten doppelt verrechnet: Arbeiterkammer Kärnten holt Geld für Mieter zurück
Ein Mieter erhielt 2025 verspätet eine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 und wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, die daraufhin nicht nur eine verfristete Nachforderung stoppte, sondern auch eine Doppelverrechnung bei den Heizungs-Servicekosten für 2024 aufdeckte, wodurch mehrere Bewohner eines Mehrparteienhauses Geld zurückbekommen.
Die Arbeiterkammer Kärnten hat in einem Mehrparteienhaus schwere Fehler bei der Heizkostenabrechnung aufgedeckt und für mehrere Mieter Geld zurückgeholt. Neben einer verspäteten Nachforderung wurde auch eine doppelte Verrechnung von Servicekosten entdeckt. Ein Mieter hatte sich an die Arbeiterkammer Kärnten gewandt, nachdem er im Jahr 2025 eine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten hatte. Darin wurde eine Nachforderung von 413,87 Euro verlangt.
„Die darin enthaltene Nachforderung von 413,87 Euro war rechtlich bereits verfristet“, erklärt Michael Tschamer, Referatsleiter Mietrecht & Wohnen bei der Arbeiterkammer Kärnten.
Bei der genauen Prüfung der Unterlagen fiel den Experten der Arbeiterkammer ein weiterer auffälliger Punkt auf. Die Servicekosten für die Heizung hatten sich im Jahr 2024 ohne erkennbaren Grund mehr als verdoppelt. Eine fachliche Analyse zeigte schließlich, dass ein schwerer Fehler im System der Vermietergesellschaft vorlag.
Tschamer erklärt dazu: „Es wurden sowohl monatliche Dauerrechnungen als auch eine zusätzliche Jahresrechnung für dieselbe Wartung verbucht. Eine Doppelverrechnung, die ohne genaue Belegeinsicht kaum aufgefallen wäre.“
Konkret wurden monatlich Beträge von netto 169,12 Euro verrechnet. Zusätzlich floss im November 2024 eine Jahresrechnung über 2.029,44 Euro in die Abrechnung ein. Damit wurde dieselbe Wartung doppelt verrechnet.
Nach der Intervention der Arbeiterkammer räumte die Vermietergesellschaft den Fehler ein. Für den betroffenen Mieter konnte die verfristete Nachforderung von 413,87 Euro erfolgreich zurückgeholt werden.
Doch die Korrektur hatte auch Auswirkungen für alle anderen Bewohner des Hauses. Durch die Berichtigung der Doppelverrechnung erhalten alle Mieter ihren zu viel bezahlten Anteil zurück, auch jene, die den Fehler nicht selbst gemeldet hatten.
Wie groß die Auswirkungen sein können, zeigt ein Beispiel aus dem Haus: Bei einer Wohnung mit knapp 80 Quadratmetern erhalten die Mieter eine zusätzliche Brutto-Gutschrift von rund 160 Euro.
AK-Präsident Günther Goach betont die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Kontrolle der jährlichen Abrechnungen ist. Wir raten allen Mieterinnen und Mietern, bei sprunghaften Anstiegen von Betriebskosten oder verspäteten Abrechnungen hellhörig zu werden und sich kostenlos an uns zu wenden.“
Wer Fragen zu Mietrecht oder Betriebskostenabrechnungen hat, kann sich an das Referat Mietrecht & Wohnen der Arbeiterkammer Kärnten wenden. E-Mail: mietrecht@akktn.at
Foto: Mein Klagenfurt/AK/Helge Bauer