Pressemeldungen April 2026
Neue Kärntner Hausordnung bringt klare Regeln für Integration ab Tag 1
„Die Kärntner Hausordnung ist ein klarer Katalog unserer wichtigsten Regeln und Werte – und ein komprimierter Leitfaden, wie Integration gelingen kann. Abseits populistischer Sprüche, sondern auf Basis einer klaren Linie, klarer Forderungen und klarer Konsequenzen“, betonen SPÖ-Klubobmann Luca Burgstaller und SPÖ-LAbg. Nicole Schojer nach dem Beschluss des neuen Kärntner Grundversorgungsgesetzes im Kärntner Landtag.
Ein Schwerpunkt liegt auf Integration ab dem ersten Tag. Leistungen sollen künftig stärker an Integrationswillen und Integrationsleistungen geknüpft werden. Dazu zählen insbesondere der Spracherwerb, die Orientierung an gemeinsamen Werten und die Bereitschaft zu gemeinnütziger Arbeit.
„Menschlichkeit braucht Ordnung. Leistungen werden zukünftig verstärkt an Integrationswillen und Integrationsleistungen geknüpft. Allen voran der Spracherwerb, die Verinnerlichung unserer Werte und ganz besonders die Bereitschaft zu gemeinnütziger Arbeit. Denn Arbeit ist nicht nur eine sinnstiftende Tätigkeit, sie ist auch ein mächtiges Werkzeug zur Integration“, so Schojer.
Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern sehen Burgstaller und Schojer Unterschiede im Kärntner Ansatz. „Darin unterscheidet sich der Kärntner Ansatz auch deutlich von anderen Bundesländern, in denen zwar Arbeit aber keine Integrationsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Und dann wird hintennach wieder geschimpft, warum Menschen, die schon ein halbes Jahr bei uns Leben, kein Wort Deutsch sprechen. Diese politische Masche zieht in Kärnten nicht, denn wir setzen auf Integrationsmaßnahmen ab Tag 1“, ergänzt Burgstaller.
Die neue Kärntner Hausordnung sieht zudem Konsequenzen bei Verstößen vor. Leistungen aus der Grundversorgung können gekürzt werden, auch Auswirkungen auf die Wohnsituation sind möglich.
„Klar ist aber auch, wer gegen diese grundlegenden Regeln verstößt, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Leistungen aus der Grundversorgung können bei Nichteinhaltung oder Verstößen gekürzt werden. Auch bei der Wohnsituation kann man eingreifen: wer sich an die Kärntner Hausordnung nicht hält oder sie nicht unterzeichnet, den wird das Land nicht bei einem Umzug in eine private Wohnung unterstützen, sondern der bleibt im Grundversorgungsquartier“, betonen Burgstaller und Schojer.
Foto: Mein Klagenfurt