Nach Antrag auf Elternteilzeit gekündigt: Zweifacher Vater setzt sich mit Hilfe der Arbeiterkammer Kärnten erfolgreich zur Wehr
Um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Einem Kärntner Arbeitnehmer wurde der Wunsch nach einer geänderten Arbeitszeit jedoch verwehrt. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die Kündigung aus. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten konnte vor Gericht eine Einigung erzielt werden.
Rund fünf Monate vor dem geplanten Beginn der Elternteilzeit reichte der Kärntner den entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber ein. Dieser zeigte sich wenig kooperativ und forderte den Arbeitnehmer auf, sein Ansuchen zurückzuziehen. Nachdem der Vater dies ablehnte, wurde ihm die Kündigung ausgesprochen. Er wandte sich daraufhin an die Experten der Arbeiterkammer Kärnten.
Sara Pöcheim, Juristin im Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“ der AK Kärnten, stellte fest, dass eine Kündigung aufgrund eines Antrags auf Elternteilzeit oder geänderter Arbeitszeitlage als diskriminierend im Zusammenhang mit der Elternschaft zu bewerten ist. Pöcheim erläuterte: „Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeit oder der geänderten Lage der Arbeitszeit, frühestens jedoch vier Monate vor dem geplanten Beginn. Der Schutz endet vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes.“
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis bis Ende des Jahres aufrechterhalten bleibt.
AK-Präsident Günther Goach betonte: „Diskriminierung aufgrund von Elternschaft wird nicht toleriert. Die Arbeiterkammer setzt sich dafür ein, dass Mütter und Väter ihre beruflichen Verpflichtungen mit familiären Bedürfnissen in Einklang bringen können.“
Weitere Informationen zur Elternteilzeit und zur geänderten Lage der Arbeitszeit sind auf der Website der Arbeiterkammer Kärnten unter kaernten.arbeiterkammer.at abrufbar.
Foto: Mein Klagenfurt