Mehr als die Hälfte der Verkehrsunfälle mit Personenschaden in Kärnten passieren im Ortsgebiet, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Der VCÖ fordert, dass es Gemeinden und Städten durch eine StVO-Reform erleichtert wird, Tempo 30 dort umzusetzen, wo es aus Gründen der Verkehrssicherheit wichtig ist. Der VCÖ hat jetzt dafür eine Initiative gestartet, die schon im Vorfeld auf großen Zuspruch gestoßen ist. Auch Bürgermeister und Verkehrszuständige aus vier Kärntner Gemeinden unterstützen die VCÖ-Initiative, ebenso der Österreichische Städtebund.
1.914 Verletzte und neun Todesopfer. Das war die traurige Bilanz der Verkehrsunfälle im Ortsgebiet in Kärnten im Jahr 2021. Im 3-Jahreszeitraum 2019 bis 2021 passierten 58 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Ortsgebiet, dabei wurden insgesamt 5.498 Menschen verletzt und 19 Menschen kamen ums Leben, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt.
"Viele Gemeinden und Städte möchten durch Temporeduktion die Verkehrssicherheit in ihrem Ort erhöhen, doch die Straßenverkehrsordnung behindert sie dabei. Möchte eine Gemeinde auf einer Straße Tempo 30 statt 50 einführen, braucht es dafür ein Gutachten inklusive Erhebung von Verkehrsdaten und Gefahrenmomenten. Immer wieder scheitern Gemeinden und Städte aufgrund der StVO mit ihrem Anliegen bei der zuständigen Bezirksbehörde", erklärt VCÖ-Expertin Lina Mosshammer.
Insbesondere bei Straßen, die breit und auf 50 km/h ausgelegt sind, wird Gemeinden und Städten die Möglichkeit, im Interesse der Verkehrssicherheit der Bevölkerung Tempo 30 einzuführen, verweigert. Darüber hinaus können derzeit Kriterien in Bezug auf Klimaschutz, Klimawandelanpassung sowie Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung nicht als Begründung für Tempo 30 geltend gemacht werden - die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs ist nach wie vor die maßgebliche Norm, weist der VCÖ auf ein weiteres Manko hin.
Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, betont: "Ziel muss es sein, das gefahrene Tempo im Ortsgebiet als Stadt selbst in die Hand nehmen zu können. Das betrifft sowohl mehr rechtlichen Handlungsspielraum für Städte bei der Verhängung von Tempolimits, als auch für Geschwindigkeitsüberwachung. Zur Radarüberwachung haben Städte- und Gemeindebund bereits einen Vorschlag für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erarbeitet. Seit dem Jahr 2008 dürfen Städte und Gemeinden Geschwindigkeiten im Ortsgebiet nicht mehr selbst überwachen. Das führt zu massiven Tempoüberschreitungen (70 Prozent) im Ortsgebiet. Es braucht hier also dringend eine Lösung."
Die aktuelle Regelung in der Straßenverkehrsordnung ist veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Sie steht auch im krassen Widerspruch zu den Verkehrssicherheitszielen. "Wir fordern Bundesregierung und Nationalrat auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen in der StVO zu schaffen, damit Städte und Gemeinden ohne Hindernisse Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit dort umsetzen können, wo sie es für sinnvoll erachten", betont VCÖ-Expertin Lina Mosshammer. Dieser Forderung des VCÖ haben sich österreichweit bereits viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Verkehrsstadträtinnen und Verkehrsstadträte angeschlossen. Auch Kärnten ist hier bereits mit vier Gemeinden vertreten (siehe https://vcoe.at/tempo30/die-unterstuetzenden-staedte-und-gemeinden).
"Je mehr Gemeinden und Städte diese Initiative unterstützen, umso größer die Chance, dass diese Initiative zu einer erfolgreichen Änderung der Straßenverkehrsordnung führt. Wir werden die kommenden Wochen weitere Unterstützungen sammeln", ruft VCÖ-Expertin Lina Mosshammer zur Unterstützung der VCÖ-Initiative auf.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv