Der Handel soll in Tourismusgebieten an Sonn- und Feiertagen erst aufsperren, wenn es wirtschaftlich wieder sinnvoll ist, verlangen WK-Sparte Handel und Gewerkschaft GPA.
Ab Anfang Mai dürfen im Tourismusland Kärnten viele Geschäfte wieder länger und auch an Sonn- und Feiertagen aufsperren. Was passiert aber, wenn keine Touristen kommen? In einem gemeinsamen Appell verlangten heute Wirtschaftskammer Sparte Handel und Gewerkschaft GPA, dass die Kärntner Öffnungszeiten Verordnung auch weiterhin Bestand haben solle, fordern aber die Kärntner Handelsunternehmen auf, für jeden Standort zu beurteilen, ob eine Öffnung der Geschäfte am Sonntag auch sinnvoll ist.
Gesetzliche Regelung
Geregelt werden die Öffnungen in den 51 Kärntner Tourismusgebieten im Kärntner Landeskollektivvertrag für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen anlässlich der Kärntner Öffnungszeitenverordnung (Sommersaison 1. Mai bis 2. Sonntag im September) für den besonderen regionalen Bedarf.
Arbeitszeit und Zuschläge
Handelsunternehmen, die ihre Verkaufsstelle nach der Verordnung an Sonn -und Feiertagen offen halten und dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, haben dies der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer spätestens zwei Wochen vor dem Arbeitseinsatz mitzuteilen. Diese haben das Recht, binnen drei Tagen nach Zugang dieser Mitteilung die Arbeitsleistung abzulehnen. Keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer darf wegen der Ablehnung der Arbeitsleistung an Sonn -und Feiertagen benachteiligt werden. Die Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen muss mindestens vier zusammenhängende Stunden betragen und ist mit einem Überstundenzuschlag von 100 Prozent abzugleichen.
Ansteckungsgefahr im Handel nicht gegeben
Nach aktueller Datenlage finden Infektionen nicht im stationären Handel statt. Dass der Kärntner Handel ein verlässlicher Partner in der Pandemiebekämpfung ist, zeigen die Maßnahmen, die bereits jetzt umgesetzt wurden – vom Tragen der FFP2-Masken bis hin zur Einhaltung der 20-Quadratmeter-Regelung. „Für den Kärntner Handel ist die Absage an Zutrittstests eine positive Nachricht. Wir freuen uns, dass damit die für den Handel so wichtigen Impulskäufe möglich sein werden und es in dieser ohnehin extrem heraufordernden Situation zu keiner weiteren Belastung kommt. Mit dieser Entscheidung wird für die Kunden ein normales Shopping-Erlebnis möglich", erklärten Raimund Haberl, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Kärnten (WKK) und Gerald Loidl Vorsitzender der Gewerkschaft GPA Kärnten.
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