Derzeit sind die gebührenpflichtigen Klagenfurter Kurzparkzonen gratis zu nützen, diese Regelung wird nun bis einschließlich Samstag, den 16. Mai verlängert.
„Bis die meisten Geschäfte geöffnet sind sowie Gastronomie und Hotellerie schrittweise wieder aufsperren dürfen, will die Stadt einen weiteren Beitrag zur Bewältigung dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation leisten“, erklärt Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz.
Deshalb wurde das Gratis-Parken in den gebührenpflichtigen Klagenfurter Kurzparkzonen jetzt noch bis einschließlich 16. Mai verlängert.
Einzuhalten ist allerdings die Drei-Stunden-Regelung, das heißt in den Kurzparkzonen beträgt die maximale Parkdauer drei Stunden. Dies wird auch kontrolliert und wenn nötig abgestraft, da die Kurzparkzonen im Sinne der Wirtschaft nicht als Dauerparkplätze genützt werden sollen. Die genaue Ankunftszeit ist mittels Parkuhr oder einem Zettel anzugeben.
Mit Montag den 18. Mai ist in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen wieder das übliche Entgelt zu entrichten, in der Grünen Zone gilt ebenso wieder Gebührenpflicht. Achtung: mit 18. Mai werden auch die nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen im restlichen Stadtgebiet wieder aktiviert. Das heißt eine Parkuhr oder Zettel mit Ankunftszeit ist zu verwenden.