Die 30. StVO-Novelle, die mit 1. April in Kraft getreten ist, bringt zahlreiche Vereinfachungen der Radverkehrsregeln mit sich.
In Klagenfurt ist am Radwegesektor in den letzten Monaten sehr viel passiert. Nach einem Masterplan wird die Verbesserung der Radwegesituation kontinuierlich vorangetrieben. Die Novelle bringt nun auch vom Gesetz her weitere Verbesserungen.
Künftig müssen Radfahrende am Ende von Radfahrstreifen nicht mehr warten und anderen Vorrang geben, sondern dürfen sich im Reißverschlusssystem in den Verkehr einordnen. Lange Wartezeiten für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie unklare Situationen im Straßenverkehr fallen nun weg. Wenn ein Radweg parallel zu einer Straße verläuft war es bisher meist so, dass der Radfahrer warten musste, wenn ein Fahrzeug von dieser Straße in eine Seitenstraße, die den Radweg durchschneidet, abbiegt. Das gilt nun nicht mehr, der Radfahrer am Radweg hat Vorrang.
Tretroller, die häufig von Kindern genutzt werden, gelten als sogenanntes „fahrzeugähnliches Kinderspielzeug“. Künftig dürfen diese bereits ab dem 8. Lebensjahr ohne Begleitperson verwendet werden. Bislang war dies erst ab 10 Jahren (mit Radfahrausweis) beziehungsweise 12 Jahren erlaubt. Mit kleinen Tretrollern darf in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehsteig gefahren werden, sofern keine Fußgänger gefährdet werden. Für elektrische Scooter gilt diese Regelung nicht.
Verkehrsreferent Stadtrat Christian Scheider ersucht alle Verkehrsteilnehmer in den nächsten Wochen, bis man sich an die neuen Regeln gewöhnt hat, um besondere Vorsicht.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: Stadtpresse Klagenfurt