LHStv.in Beate Prettner: Sozialhilfegesetz macht es Ländern unmöglich, der Armut gegenzusteuern - Es wird den Landesregierungen ausdrücklich untersagt, Mindestsicherungsbeziehern zusätzliche Leistungen auszuzahlen
„In Kärnten werden pro Monat nur rund 230 Kinder von Alleinerziehern vom neuen Sozialhilfegesetz profitieren. Der große Rest verliert. Auch Familien mit nur einem Kind verlieren, obgleich die Bundesregierung anderes behauptet – sogar in Inseraten wirbt sie für das vermeintliche Mehr für Familien. Da stimmt aber nicht“, warnt die Kärntner Sozialreferentin Beate Prettner. Und sie rechnet vor:
„Für das erste Kind wird der Zuschlag zwar erhöht; und zwar von derzeit 18 Prozent bzw. 159,30 Euro auf 25 Prozent bzw. 221,25 Euro der Bemessungsgrundlage (diese liegt 2019 bei 885 Euro); allerdings erhalten zwei Erwachsene, also Vater und Mutter, künftig um zehn Prozent weniger, also statt 1.328 Euro nur 1.240 Euro. Das ergibt für eine Familie mit einem Kind unterm Strich einen Verlust von 28 Euro pro Monat. Bei zwei Kindern macht das Minus 53 Euro aus, bei drei Kindern 168 Euro. Das sind im Jahr 2.016 Euro“, kritisiert Prettner.
„Entweder weiß Bundesministerin Hartinger-Klein wirklich nicht, was sie mit ihrem neuen Sozialhilfegesetz anrichtet oder aber sie produziert ganz bewusst mehr Armut und riskiert damit die Sicherheit in unserem Land“, so Prettner.
Die Kärntner Sozialreferentin macht noch einmal auf jene Gesetzesstellen aufmerksam, die eindeutig den gleichzeitigen Bezug von Sozialhilfe und Heizkostenzuschuss oder Seniorenzulage (das einstige „Müttergeld“) oder Spenden belegen.
„Der Heizkostenzuschuss in Höhe von 180 Euro und die Seniorenzulage in Höhe von 1.062 Euro pro Jahr werden gestrichen. Und zwar ersatzlos!“ Es gebe für die Länder auch keine Möglichkeit, das Verbot zu umgehen – „es wird den Landesregierungen ausdrücklich untersagt, Mindestsicherungsbeziehern diese zusätzlichen Leistungen auszuzahlen.“
In der entsprechenden Textpassage heißt es, dass die Landesgesetzgebung sicherzustellen habe, dass ein gleichzeitiger Bezug der Leistungen der Sozialhilfe mit Leistungen gemäß § 6 ausgeschlossen ist. § 6 meint die Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle, wozu Heizkosten (wörtlich angeführt) zählen.
Ebenso sei es für das Bundesland Kärnten nicht möglich, Sozialhilfebezieher mit einer erhöhten Wohnkostenzulage zu unterstützen. Denn wörtlich heißt es im Gesetz in Bezug auf die so genannte Wohnkostenpauschale § 5 Abs 5 Satz 2: Ist als zusätzliche Möglichkeit der Landesgesetzgebung vorgesehen, um ortsbedingt höhere Wohnkosten (z.B. in Innsbruck oder Salzburg-Stadt) angemessen zu berücksichtigen“, zitiert die Kärntner Sozialreferentin.
Gänzlich skurril werde das ganze Gesetzeskonvolut, wenn man sich den darin dargestellten Umgang mit Spenden zu Gemüte führe: „Gemäß § 7. Abs. 1 hat die Landesgesetzgebung sicherzustellen, dass die Leistungen Dritter – und dazu zählen auch sämtliche Mittel zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und Wohnbedarfs – von der Sozialhilfe abzuziehen sind.
In den Erläuterungen sind als Ausnahme nur die Abgeltungen eines pflege- oder behinderungsbedingten Sonderbedarfs angeführt“, betont Prettner.
Das Grundübel dieses Sozialhilfegesetzes sei, dass die Mindestgrenze künftig als Höchstgrenze definiert werde.
„Damit konterkariert man mit einem Federstrich all unsere Bemühungen zur Armutsbekämpfung. Die Armut wird in Österreich massiv steigen – und wir Länder haben keine Möglichkeit mehr, dem gegenzusteuern. Alle Maßnahmen werden uns per Gesetz verboten. Per Gesetz, das sich paradoxerweise Sozialhilfegesetz nennt. Das ist ein Armutszeugnis für diese türkis-blaue Regierung“, sagt Prettner. Und sie weist auf ein weiteres Paradoxon hin:
„Während diese Bundesregierung den Menschen Euro um Euro wegnimmt, wird der Verwaltungsapparat aufgebläht.
Alleine in Kärnten werden die Verwaltungskosten aufgrund dieses unsinnigen und beschämenden Sozialhilfegesetzes pro Jahr um 1,1 Millionen Euro steigen.“LHStv.in Prettner appelliert an die Abgeordneten, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
„Die Hoffnung, dass doch noch Gewissen und Vernunft siegen, stirbt zuletzt.“
Foto: SPÖ Kärnten
Presseaussendung von: SPÖ Kärnten