Presseaussendung von: <link http: www.klagenfurt.at rathaus-direkt stadtmedien stadtzeitung-klagenfurt.html _blank external-link-new-window externen link in neuem>Stadtpresse Klagenfurt
Wie schon in den Vorjahren sind Brauchtumsfeuer, also auch Osterfeuer, in Klagenfurt bei der Berufsfeuerwehr anzumelden. Am 7. April endet die Anmeldefrist.
Grundsätzlich ist nach dem Bundesluftreinhaltegesetz das Verbrennen von Gegenständen und biogenen Materialien im Freien verboten. Es gibt aber Ausnahmen, die in der Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung aufgelistet sind. Dazu zählen auch Osterfeuer und Fackelschwingen in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag.
Die Ausnahmen werden allerdings erst mit Bescheid erteilt. Anträge sind über die Homepage der Berufsfeuerwehr (<link http: www.berufsfeuerwehr.at _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.berufsfeuerwehr.at) abrufbar bzw. liegen im Bürgerservice und bei der Feuerwehr auf. Die Anmeldefrist endet nun am 7. April, die Anträge können noch persönlich bei der Feuerwehr in der Hans-Sachs-Straße 2 abgegeben bzw. per Email an <link mail ein fenster zum versenden der>feuerpolizei@klagenfurt.at geschickt werden.
Nach telefonischer Terminvereinbarung wird von der Feuerwehr ein Ortsaugenschein vorgenommen. Die Bescheide sind kostenpflichtig (14,30 Euro Bundesgebühr und 5,10 Euro Verwaltungsabgabe) und werden im Zuge des Ortsaugenscheines erlassen.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv