Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Gerhard Dörfler,
Sehr geehrter Herr Josef Plassnig
Wir haben aus den Medien von einigen geplanten und strittigen Abschiebungen erfahren und ersuchen Sie dringend, vor allem den Fall von Herrn Z. nochmals aufzugreifen und eine Abschiebung zu verhindern. Herr Z. wurde in seiner Heimat verfolgt und sein Leben bedroht.
Herr Z. ist ein Musterbeispiel an Integration. Er lebt seit Ende 2007 in Österreich (Kärnten, Klagenfurt), ist aktives Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr Klagenfurt, übt eine Hausmeistertätigkeit aus, unterstützt Integrationsprojekte, leistet freiwillige soziale Arbeit, er verfügt über gute Deutschkenntnisse und hat das ÖSD Zertifikat B1 „Deutsch“, nach den europäischen GER Niveaustufen absolviert. Herr C. hat Aussicht auf einen Job, ist nicht straffällig geworden und hat keine Vorstrafen.
Er ist das 5. Jahr in Kärnten und trägt keine Schuld an der langen Verfahrensdauer. In der letzten Novelle des NAG wurde zum Bleiberecht ein extra Punkt eingefügt: Eine Integration, die während und wegen langer, unverschuldeter Verfahrensdauer entstanden ist, wiegt zugunsten eines Bleiberechts.
Es stimmt grundsätzlich, dass bei aufrechter Ausweisung kein Bleiberecht erteilt wird, es sei denn es gibt einen geänderten Sachverhalt. In diesem Fall hat sich aus meiner Sicht der Sachverhalt durch die gewachsene Integration eindeutig verändert.
§44b NAG besagt, dass wenn bereits eine rechtskräftige Ausweisung vorliegt der Antrag zurückzuweisen ist (Abs. 1), oder wenn die Sicherheitsdirektion eine negative Stellungnahme zur Unabschiebbarkeit abgegeben hat (Abs 2). Im ersteren Fall muss der Referent dennoch prüfen, ob sich nicht der Sachverhalt in der Zwischenzeit (zwischen Ausweisung und Antrag) maßgeblich geändert hat (Familienbande, lange Zeit vergangen, mehr an Integration) bevor er zurückweist. Im zweiten Fall ist es so, dass eine BH nicht an die Stellungnahme der SID gebunden ist, sondern auch bei negativer Stellungnahme der SID anders entscheiden kann.
Wir ersuchen Sie aus den oben angeführten Gründen dringend, diesen Fall noch einmal zu überprüfen und die tatsächliche Abschiebung zu verhindern. Gesetze müssen rein sachorientierte Regeln schaffen, es ist aber die Aufgabe verantwortlicher Menschen, diese in Einklang mit realen Situationen zu bringen und mit Bedacht auf die Folgen für menschliche Existenzen einzusetzen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen,
LAbg. Rolf Holub Dr.in Barbara Lesjak, LAbg.