Presseaussendung von: Die Grünen Kärnten
Die Grünen halten ihre Rücktrittsaufforderung an Uwe Scheuch aufrecht
Wie heute bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Graz das Urteil gegen Uwe Scheuch wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und an die erste Instanz verwiesen. Für Frank Frey, Landessprecher der Grünen Kärnten, ist das in erster Linie zur Kenntnis zu nehmen: „Selbstverständlich nehme ich als Verfechter unseres Rechtsstaates jedes Urteil zur Kenntnis. Aus politischer Sicht ist diese Entwicklung insofern unerfreulich, als sie uns die Verlängerung einer imageschädigenden FPK-Unschulds-Inszenierung bescheren dürfte. Eine inhaltliche Entscheidung der zweiten Instanz, das heißt ein endgültiges Urteil, in welche Richtung auch immer, wäre mir im Sinne des Landes lieber gewesen. Wir müssen diese leidige Causa hinter uns bringen, alles andere schadet dem Land.“
Für Frank Frey bleibt die Forderung nach einem Rücktritt Uwe Scheuchs aufrecht: „Das Urteil wurde aus formalen Gründen aufgehoben, das hat nichts mit einem inhaltlichen Freispruch zu tun. Korruption ist eine der schlimmsten Verfehlungen eines Politikers. Aus meinem Verständnis heraus, wäre eine Anklageerhebung allein schon Grund genug für einen Rücktritt. Es ist ja nicht so, dass die Staatsanwaltschaft ohne ausreichende Beweis- oder Verdachtslage eine Anklage erhebt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu einem völligen Freispruch kommt, die Höhe der Strafe ist für mich nicht relevant. Ein rechtskräftig verurteilter Regierungspolitiker wäre völlig untragbar. Es gibt nach wie vor ein Tonband und das Eingeständnis von Uwe Scheuch, dass dieses Gespräch stattgefunden hat. Herr Scheuch hat mit seinem Verhalten dem Ansehen des Landes und der Politik allgemein immens geschadet. Allein schon die offensichtlice Denkmöglichkeit einer part-of-the-game Bestechung ist eines auf das Land vereidigten Politikers unwürdig und untragbar.“
Foto: Grüne Kärnten