Presseaussendung von:LR Ragger
LR Ragger: Kärnten ist Vorreiter - Gemeinnützige Wohnbauvereinigungen unterfertigen Vereinbarung über faire Auftragsvergabe
Klagenfurt (LPD). "Wir müssen die vielen Klein- und Mittelbetriebe in der Bauwirtschaft unterstützen. Sie stehen mehrfach unter Druck: Seitens der großen Baukonzerne und auch durch betrügerische Firmen, welche Steuern und Sozialbeiträge hinterziehen. Wir können ihnen indirekt helfen, indem wir darauf drängen, dass überall dort, wo öffentliches Geld mitverbaut wird, faire Regeln herrschen, die den Kleinen eine Chance auf Aufträge einräumen." Mit diesen Worten stellte Wohnbaureferent LR Christian Ragger heute, Mittwoch, eine Fair Play-Vereinbarung der Kärntner Wohnbauvereinigungen vor.
Diese verpflichten sich, bei den Ausschreibungen für den Neubau von Sozialwohnungen oder deren Sanierung einheitliche Regeln einzuhalten. Der Vereinbarungspartner ist die ARGE Bauwirtschaft in der Kärntner Wirtschaftskammer (Geschäftsführer Manfred Zechner und Obmann Stefan Hasse).
Welche Bedeutung solche Richtlinien haben, zeigt sich u.a. an der Zahl der Betroffenen. "Es geht um eine Gesamtauftragssumme von 400 Millionen Euro jährlich. Rund 5.000 Firmen mit 40.000 Beschäftigten können davon betroffen sein", erklärte Ragger. Eine solche Selbstbindung der Wohnbauträger sei u.a. deshalb nötig, weil sie nicht dem Auftragsvergabegesetz unterliegen.
Unter anderem ging es um eine zumutbare Höhe der Haftungs- und Deckungsrücklässe. "Wenn diese Anforderungen an die Liquidität zu hoch sind, schreckt das viele Kleinbetriebe schon im Vorfeld ab", erläuterte Ragger. Wichtig sei auch ein Rotationsprinzip. Es sollte nicht passieren, dass immer dieselben Firmen zu Ausschreibungen eingeladen werden.
In der Vergangenheit gab es Klagen darüber, dass einzelne Wohnbaugesellschaften ihre Ausschreibungen individuell gestaltet haben. Jetzt gibt es hierfür eine Standardversion, die bei allen Wohnbauvereinigungen gleich ist. Die Auftragnehmer können sich darauf verlassen, dass es keine abweichenden benachteiligenden Vergabebestimmungen gibt.
Ragger hat sich sehr bemüht, dass die Wohnbauvereinigungen diese Vereinbarung unterfertigen. "Es ist natürlich eine Beschneidung ihrer Gestaltungsspielräume. Aber wenn das Land viele Millionen für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stellt, muss es auch darauf achten, dass dieses Geld auch gemäß den Interessen eines sozialen Gemeinwesens eingesetzt wird", meinte der Wohnungsreferent und fügte hinzu, dass Kärnten hierbei eine Vorreiterrolle einnimmt.
Bereits 2007 wurde eine ähnliche Vereinbarung festgelegt. Aufgrund mehrerer Neuerungen im Normenbereich und im Gesetzlichen und auch wegen bestimmter Erfahrungswerte war eine Neukonzipierung erforderlich.
Foto: Büro LR Ragger