Presseaussendung von: AK-Kärnten
Viele Familien müssen für die Ferienbetreuung ihrer Kinder tief in die Tasche greifen. Zumindest einen Teil der Kosten für den Aufenthalt im Ferienlager oder einem Hort können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Die ARBEITERKAMMER informiert über die steuerlichen Regelungen.