In Kärnten sollen ab 2027 neue Regeln für die Fischerei gelten. Wer erstmals eine Jahresfischerkarte erwerben möchte, muss künftig grundsätzlich einen Vorbereitungskurs besuchen und eine Prüfung ablegen. Gleichzeitig wird das Mindestalter für eigenständiges Fischen von 14 auf 12 Jahre gesenkt, sofern die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Die entsprechende Novelle des Kärntner Fischereigesetzes wurde am Donnerstag, 5. November, im Landwirtschaftsausschuss des Kärntner Landtags beschlossen. Die endgültige Entscheidung soll in der Landtagssitzung am 19. November fallen.
Bisher war Kärnten laut SPÖ-Klubobmann Luca Burgstaller das einzige Bundesland, in dem für den erstmaligen Erwerb einer Jahresfischerkarte keine abschließende Prüfung notwendig war. Das soll sich nun ändern. Nach einem Vorbereitungskurs müssen angehende Fischer ihr Wissen in einer Prüfung nachweisen. Zu den Prüfungsinhalten gehören Fischkunde, Gewässerökologie, Fanggeräte und die geltenden Rechtsvorschriften. Die Einführung der Fischerprüfung wird laut Burgstaller auch vom Landesfischereibeirat ausdrücklich unterstützt.
Neben der neuen Prüfung bringt die Gesetzesänderung eine Erleichterung für junge Fischer. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung dürfen sie bereits ab 12 Jahren eigenständig fischen. Bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. Kinder ab sieben Jahren dürfen weiterhin unter entsprechender Aufsicht fischen.
„Wer in unseren Seen und Flüssen fischt, übernimmt auch Verantwortung für die Natur und die darin lebenden Tiere. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass Fischerinnen und Fischer über die erforderlichen Kenntnisse verfügen – und diese auch entsprechend nachweisen können. Gleichzeitig wollen wir Kinder schon früh für die Fischerei und einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Gewässern begeistern“, erklärt Burgstaller.
Wer innerhalb der vergangenen zehn Jahre bereits eine entsprechende Jahresfischerkarte oder eine vergleichbare Berechtigung besessen hat, muss keine neuerliche Prüfung absolvieren. Die bisherige Berechtigung dient als Nachweis der fachlichen Eignung.
Die Änderungen sollen nach dem endgültigen Beschluss des Kärntner Landtags am 19. November mit dem Jahr 2027 in Kraft treten.
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