Neue Entwicklungen bringen auch neue Probleme.
Auch Fahrschulen rüsten sich für die Zukunft und setzen vermehrt auf Elektroautos. Elektroautos verfügen wie Autos mit Automatikgetriebe nur über zwei Pedale, Gas und Bremse. Das fehlende Kupplungspedal bei Elektroautos macht Fahrschulen und Fahrschülern immer mehr Probleme. Denn bei einer Führerscheinprüfung mit einem Elektroauto erhält die Lenkerberechtigung den Zusatz 78, das bedutet, dass man kein Fahrzeug mit Gangschaltung lenken darf. Will man nach der Führerscheinprüfung mit einem Elektroauto ein Auto mit Gangschaltung fahren, muss man noch einmal zur Fahrprüfung antreten. Denn ein uneingeschränkter Führerschein erfordert die praktische Prüfung auf Pkw mit Schaltgetriebe.
Dagegen regt sich nun Widerstand, man hofft auf eine rasche rechtliche Vereinfachung dieser nicht mehr zeitgemäßen Regelung.