Am Landesgericht Klagenfurt wurde Martin Rutter heute vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen.
Den Vorwurf, gegen Homosexuelle gehetzt zu haben, konnte das Gericht nicht feststellen, daher wurde Rutter freigesprochen.
Zur Vorgeschichte:
Der Verhetzungsvorwurf gegen Rutter wurde erhoben, als bei einer Anti-Corona-Demo in Wien öffentlich eine Regenbogenfahne zerrissen wurde und Rutter danach in einem Video sagte, dass er kritisiert werde, „weil man sich getraut habe, sich gegen Pädophilie auszusprechen und ein Pädophilensymbol zu zerreißen“. Rutter beteuerte, es sei ihm nie um die Fahne der Homosexuellen gegangen, sondern um das Doppelherz, welches Ähnlichkeiten mit einem Kinderschänder-Symbol habe.
Der Richter folgte den Ausführungen Rutters und konnte keine Verhetzung feststellen, weswegen der Freispruch erfolgte.
Martin Rutter trug diesmal eine FFP2-Maske und legte ein negatives Coronavirus-Testergebnis vor.
Foto: Mein Klagenfurt