Was die letzten Tage und Wochen schon hitzig diskutiert wurde, ist jetzt fix: 3G am Arbeitsplatz kommt ab 1. November 2021.
„Wenn am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es gemäß der 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis“, teilte die österr. Bundesregierung nach dem Ministerrat heute mit. Mit Vorlage des 3G-Nachweises brauchen Arbeitnehmer keine Maske mehr tragen, mit Ausnahme von Pflegeheimen, wo beides verpflichtend sein wird.
Bis 14. November gibt es noch eine Übergangsfrist, wer in dieser Zeit keinen 3G-Nachweis erbringt, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Bei Nichteinhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz drohen Arbeitnehmern 500 Euro, und Arbeitgebern bis 3600 Euro Strafe. Im schlimmsten Fall kann das auch zur Kündigung von Arbeitnehmern führen. Der 3G-Nachweis muss vom Arbeitnehmer stets mitgeführt werden, um ihn bei einer Kontrolle jederzeit vorzeigen zu können.