Pressemeldungen Oktober 2021
Arbeiterkammer konnte helfen: 3.840 Euro zu wenig Abfertigung ausbezahlt
Die Summe der Abfertigung erschien für Klagenfurter Reinigungskraft, die 33 Jahre beim selben Dienstgeber arbeitete, als zu gering. Die Dienstnehmerin wandte sich an die AK-Experten und behielt recht: Miteinberechnung eines Sachbezuges fehlte.
Eine Klagenfurter Dienstnehmerin, die 33 Jahre im selben Unternehmen als Reinigungskraft beschäftigt war, ließ ihren Abfertigungsbetrag (alt) durch die AK-Rechtsexperten überprüfen. Zum Glück, da der Arbeitnehmerin aufgrund eines Fehlers 3.840 Euro vorenthalten wurden. Nach Durchsicht der Abrechnung kam die Unregelmäßigkeit zum Vorschein: „Der Sachbezug der Dienstwohnung wurde nicht eingerechnet, obwohl andere Naturalbezüge berücksichtigt wurden“, so Verena Spath, AK-Arbeitsrechtsexpertin.
Der Dienstgeber zahlte nach Intervention der AK-Expertin den Restbetrag an die Klagenfurterin aus. „Arbeitsrechtliche Angelegenheiten wie Arbeitsverträge, Dienstzettel oder wie in diesem Falle die errechnete Abfertigung können bei der kleinsten Unsicherheit von unseren AK-Experten nochmals überprüft werden“, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach.