Die Summe der Abfertigung erschien für Klagenfurter Reinigungskraft, die 33 Jahre beim selben Dienstgeber arbeitete, als zu gering. Die Dienstnehmerin wandte sich an die AK-Experten und behielt recht: Miteinberechnung eines Sachbezuges fehlte.
Eine Klagenfurter Dienstnehmerin, die 33 Jahre im selben Unternehmen als Reinigungskraft beschäftigt war, ließ ihren Abfertigungsbetrag (alt) durch die AK-Rechtsexperten überprüfen. Zum Glück, da der Arbeitnehmerin aufgrund eines Fehlers 3.840 Euro vorenthalten wurden. Nach Durchsicht der Abrechnung kam die Unregelmäßigkeit zum Vorschein: „Der Sachbezug der Dienstwohnung wurde nicht eingerechnet, obwohl andere Naturalbezüge berücksichtigt wurden“, so Verena Spath, AK-Arbeitsrechtsexpertin.
Der Dienstgeber zahlte nach Intervention der AK-Expertin den Restbetrag an die Klagenfurterin aus. „Arbeitsrechtliche Angelegenheiten wie Arbeitsverträge, Dienstzettel oder wie in diesem Falle die errechnete Abfertigung können bei der kleinsten Unsicherheit von unseren AK-Experten nochmals überprüft werden“, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach.