Pressemeldungen September 2026
Stadtwerke widersprechen Bericht über Kosten für Hallenbad-Abriss
Die Stadtwerke Klagenfurt widersprechen einem Bericht der Kleinen Zeitung über die Kosten für den Abriss des alten Klagenfurter Hallenbads. Der Artikel mit dem Titel „Kostenexplosion beim Abriss des alten Klagenfurter Hallenbads“ erschien laut Stadtwerken am 16. September auf kleinezeitung.at und am 17. September in der Printausgabe.
Die darin enthaltenen Darstellungen werden von den Stadtwerken ausdrücklich dementiert. In ihrer Stellungnahme erklären sie den aus ihrer Sicht tatsächlichen Sachverhalt rund um den Kaufvertrag, die Abbruchkosten und die Rückstellung von 3,2 Millionen Euro.
Nach Angaben der Stadtwerke ist im Kaufvertrag mit der Grazer Bietergemeinschaft GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H und Zwei 2021 Haring GmbH geregelt, wer die Kosten für Abbruch und Entsorgung zu tragen hat.
Demnach tragen die Käuferinnen die Kosten für den Abbruch und die Entsorgung von nicht kontaminiertem Material. Mehrkosten für die Entsorgung und Deponierung von kontaminiertem Material werden laut Vertrag bis zu einem Betrag von 500.000 Euro ebenfalls von den Käuferinnen getragen. Darüber hinaus würden die Stadtwerke Klagenfurt als Verkäuferin dafür aufkommen.
Die Stadtwerke betonen, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass kontaminiertes Material vorhanden ist. Der Kaufvertrag enthalte außerdem weder Angaben noch Schätzungen zu möglichen Kosten des Abbruchs. Die Käuferinnen seien selbst dafür verantwortlich, Angebote für den Abbruch und alle damit verbundenen notwendigen Arbeiten einzuholen und entsprechend einzukalkulieren.
Nach Darstellung der Stadtwerke behaupten die Käuferinnen, es sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen beziehungsweise die Bedingungen für die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung seien nicht eingetreten. Deshalb würden sie den Kaufvertrag nicht erfüllen, den Kaufpreis nicht bezahlen und die Liegenschaft nicht übernehmen.
Die Stadtwerke haben nach eigenen Angaben deshalb den Rechtsweg beschreiten müssen. Aufgrund des kaufmännischen Vorsichtsprinzips mussten die Kosten für den Abbruch und alle notwendigen Arbeiten in die Bilanz aufgenommen werden.
Ein von den Stadtwerken eingeholtes Gutachten schätzt diese Kosten auf 3,2 Millionen Euro. Diese Schätzung bildet die Grundlage für die Rückstellung.
Ausdrücklich widersprechen die Stadtwerke auch der Darstellung rund um einen Betrag von 900.000 Euro. Sie hätten weder gegenüber den Käuferinnen noch gegenüber sonstigen Dritten behauptet, dass der Abbruch des alten Hallenbads 900.000 Euro kosten würde.
Woher diese Kostenangabe stammt und worauf sie basiert, sei für die Stadtwerke nicht nachvollziehbar. Nach eigenen Angaben können sie auch nicht beurteilen, ob die beiden Kostenschätzungen überhaupt miteinander vergleichbar sind.
Den in der Berichterstattung hergestellten Vergleich und den damit vermittelten Eindruck, dass die „gleiche Arbeit“ einmal 900.000 Euro und einmal 3,2 Millionen Euro koste, bezeichnen die Stadtwerke als „nicht richtig, irreführend und entbehrt jeder sachlichen Grundlage“.
Ebenso widersprechen die Stadtwerke dem aus ihrer Sicht in der Berichterstattung vermittelten Eindruck, sie seien Verursacher der „in den Raum gestellten Kostenexplosion“ und hätten damit nicht korrekt gehandelt. Auch das entspreche laut Stadtwerken nicht den Tatsachen.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv