Pressemeldungen September 2026
Nach dem Ferialjob: AK Kärnten rät Jugendlichen zur Kontrolle der Abrechnung
Für tausende Ferialpraktikanten in Kärnten steht nach dem Sommereinsatz die Auszahlung an. Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die Endabrechnung. Denn laut Arbeiterkammer Kärnten kommen fehlerhafte Abrechnungen immer wieder vor.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Fehlerhafte Abrechnungen kommen leider immer wieder vor. Bei Unsicherheiten hilft unser Team des Jugendreferats AK Young kostenlos weiter.“
Ferialpraktikanten stehen laut AK in einem normalen Arbeitsverhältnis. Für sie gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der jeweilige Kollektivvertrag. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf vollständige Arbeitspapiere. Dazu gehören eine detaillierte Lohn- oder Gehaltsabrechnung, die ordentliche Abmeldung von der Sozialversicherung, ein Jahreslohnzettel, eine Arbeitsbescheinigung sowie ein qualifiziertes Dienstzeugnis.
Auf dem Gehaltszettel müssen das Bruttoentgelt, sämtliche Abzüge und der tatsächlich ausbezahlte Nettobetrag ausgewiesen sein. Das Entgelt muss mindestens dem geltenden Kollektivvertrag entsprechen. Gibt es keinen Kollektivvertrag, steht laut AK ein ortsübliches Entgelt zu. Als Richtwert nennt die Arbeiterkammer rund 950 bis 1.200 Euro brutto pro Monat.
AK-Jugendreferent Erich Malle erklärt: „Jede Arbeitsminute muss fair bezahlt werden! Das bedeutet: Alle Mehr- und Überstunden gehören auf die Lohnabrechnung, ebenso wie das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld laut Kollektivvertrag. Wer seine 2,5 Urlaubstage pro Arbeitsmonat nicht aufgebraucht hat, bekommt dafür Bares als Urlaubsersatzleistung.“
Die AK warnt außerdem vor Verzichtserklärungen und Ausgleichsklauseln in Endabrechnungen. Wer diese unüberlegt unterschreibt, kann unter Umständen Ansprüche auf noch offene Überstunden oder Sonderzahlungen verlieren. Fehlt Geld, sollte das ausstehende Entgelt umgehend schriftlich, am besten per Einschreiben, eingefordert werden. Aufgrund kurzer Verfallfristen in vielen Kollektivverträgen kann langes Warten Geld kosten.
Wer über das gesamte Jahr unter der Lohnsteuergrenze von laut AK rund 13.308 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen bleibt, zahlt keine Lohnsteuer. Wurden während des Ferialjobs dennoch entsprechende Beträge abgeführt, kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt lohnen. Dafür bleibt bis zu fünf Jahre Zeit.
Bei Fragen zu Gehaltszettel, Arbeitszeiten oder Verträgen können sich Ferialarbeiter und Lehrlinge kostenlos an AK Young Kärnten unter 050 477-1002 oder jugend@akktn.at wenden.
Foto: AK Kärnten/Helge Bauer