Pressemeldungen September 2026
Arbeitgeber setzt durch Präsenzdienst verletzten Angestellten vor die Tür
Ein junger Mitarbeiter eines Kärntner Handelsbetriebes geriet nach seiner Rückkehr vom Bundesheer unter Druck.
Der Mann hatte in dem Unternehmen bereits erfolgreich seine Ausbildung absolviert und danach seinen ordentlichen Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer geleistet. Als er mit einer Verletzung zurückkehrte und vorerst nicht arbeiten konnte, drängte ihn die Firmenleitung laut Arbeiterkammer Kärnten zur einvernehmlichen Auflösung seines Dienstverhältnisses.
Der junge Mann unterschrieb eingeschüchtert die bereits vorbereitete einvernehmliche Auflösung. Anschließend wandte er sich an die AK-Bezirksstelle St. Veit.
Bezirksstellenleiter Philipp Parteder konfrontierte den Arbeitgeber mit der Rechtslage.
„Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (APSG) zieht hier extrem strenge Schutzgrenzen. Ohne eine offizielle, vorherige Aufklärung – durch das Gericht oder die Arbeiterkammer – über die rechtlichen Konsequenzen, ist eine solche Unterschrift absolut wertlos“, erklärt Parteder. Der Arbeitgeber musste daraufhin die Auflösung des Dienstverhältnisses rückgängig machen.
AK-Präsident Günther Goach kritisiert das Vorgehen des Betriebes: „Dieser Fall zeigt leider drastisch, wie versucht wird, die gesundheitliche und rechtliche Notlage eines jungen Arbeitnehmers schamlos auszunutzen.“
Goach rät Beschäftigten, sich nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen zu lassen: „Beschäftigte sollten sich im Zweifel niemals zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen, sondern die kostenlose Beratung durch unsere Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen. In diesem Fall konnten wir zugunsten des Betroffenen glücklicherweise helfen, aber leider lassen sich unüberlegte Unterschriften nicht immer rückgängig machen.“
Kostenlose Beratung zu Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz bietet die AK Kärnten unter arbeitsrecht@akktn.at oder 050 477-1004.
Foto: Symbolbild