Berufspendlerinnen und Berufspendler in Kärnten haben weiterhin die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre Fahrtkosten zu erhalten. Im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes Kärnten können Anträge für den Fahrtkostenzuschuss noch bis zum 31. Oktober bei der Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden. Das Klimaticket wird zu 100 Prozent gefördert!
Die Förderung richtet sich an Kärntner und Kärntnerinnen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die mehrmals in der Woche lange Strecken zurücklegen müssen, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen. Besonders attraktiv ist die Förderung für NutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel:
Zuschüsse können aber auch jene beantragen, die auf das Auto angewiesen sind. AK-Präsident Günther Goach betont die Bedeutung dieser Unterstützung: „Angesichts der geografischen Gegebenheiten in Kärnten und der anhaltenden Teuerungswelle ist es mir ein wichtiges Anliegen, sowohl jene Menschen zu unterstützen, die auf den Individualverkehr angewiesen sind, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen, als auch jene, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln können.“
Irene Hochstetter-Lackner, AK-Direktorin-Stellvertreterin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, ruft alle Berechtigten auf, die Chance zu nutzen: „Unser Ziel ist es, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kärnten bestmöglich zu unterstützen. Der Fahrtkostenzuschuss des Landes ist ein wichtiger Baustein, um die täglichen Belastungen zu mindern und die Mobilität zu sichern.“
Interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich noch bis zum 31. Oktober über die Arbeiterkammer Kärnten für den Fahrtkostenzuschuss rückwirkend für das Jahr 2024 bewerben und von dieser finanziellen Entlastung profitieren.
Alle Infos dazu gibt es auf der Web-site arbeitnehmerfoerderung.at oder telefonisch unter 050 477- 4003.
Foto: AK Kärnten/Simone Attisani