Eine am Telefon versprochene gewonnene Matratzenreinigung führte einen 77-Jährigen Kärntner zum Kauf von Matratzen und Lattenroste um knapp 8.000 Euro. Der Mann wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten, die Juristen halfen beim Rücktritt vom Vertrag.
Telefonisch wurde der Unterkärntner von Mitarbeitern eines Matratzenherstellers und -verkäufers über den Gewinn einer Matratzenreinigung und gleichzeitig auch über den Besuch eines Mitarbeiters am nächsten Tag informiert. Im Zuge des Hausbesuchs wurden der 77-Jährige und seine Ehefrau davon überzeugt, sich neue Matratzen und Lattenroste anzuschaffen. Der Gesamtbetrag belief sich auf knapp 8.000 Euro – in bar zu entrichten. Nach Vertragsabschluss bekam der Mann jedoch Zweifel, fühlte sich „überrumpelt“ und wandte sich daher an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.
„Wir haben es hier juristisch gesehen mit einem dreisten Vertragsabschluss zu tun. Ein Gewinnversprechen führte dazu, dass ein Kauf abgeschlossen wurde“, informiert der mit dem Fall betraute AK-Jurist Herwig Höfferer: „Da sich das Pensionistenpaar überrumpelt fühlte, haben wir bei dem Unternehmen erfolgreich interveniert. Der Konsument konnte ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurücktreten.“
AK-Präsident Günther Goach betont: „Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärn-ten schützt die Rechte und Interessen von Verbracherinnen und Verbrauchern und schafft damit ein sicheres Umfeld für alle Kärntnerinnen und Kärntner. Das Service ist für alle kostenlos.“