Nach der Einstellung der Ermittlungen gegen Bischof Schwarz, wir haben berichtet, will die Kärntner Finanzstrafbehörde das Verfahren wegen Steuerhinterziehung während seiner Kärntner Amtszeit fortführen.
Eine Weiterführung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Kärntner Bischof könnte durchaus möglich sein, denn die Kärntner Finanzstrafbehörde hat einen Fortführungsantrag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gestellt. Der eingebrachte Fortführungsantrag wird derzeit geprüft.
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