Im Vorjahr ereigneten sich in Österreich 224 Wildunfälle mit Personenschaden, 249 Menschen wurden dabei verletzt, einer verunglückte tödlich. (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung). Die meisten Wildunfälle ereigneten sich in Niederösterreich (93) vor Oberösterreich (41), der Steiermark (30), dem Burgenland (22), Kärnten (21), Tirol (10), Salzburg (5) und Wien (2). In Vorarlberg ereignete sich kein Wildunfall mit Personenschaden. Das einzige Todesopfer war in Oberösterreich zu beklagen.
"Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer:in, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen", erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Die größte Gefahr entsteht aber durch riskante Ausweichmanöver. "Die Folgen für Autoinsassen und andere Verkehrsteilnehmer:innen sind dramatisch, wenn man von der Fahrbahn abkommt, im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert. Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, ist es unter Umständen besser, einen Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen", gibt Frisch zu bedenken. Ist eine Kollision mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen, das Lenkrad gut festhalten und auf Kurs bleiben.
Wildunfälle vermeiden – Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht aus, hupen
Am größten ist die Gefahr von Wildunfällen morgens und abends in der Dämmerung, ein erhöhtes Wildwechsel-Risiko besteht auf Landstraßen, besonders an Wald- und Feldübergängen. "Daher sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sehr aufmerksam und vorausschauend fahren, den Abstand zum Vorderfahrzeug entsprechend vergrößern und bremsbereit sein", erklärt der Fahrtechnik-Experte. Entscheidend ist nicht nur der Blick nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben das Fahrzeug. Sobald man ein Tier sieht, muss man die Geschwindigkeit stark reduzieren, das Fernlicht abblenden und hupen. "Da Wildtiere meist in Gruppen flüchten, sollten Autofahrer:innen außerdem damit rechnen, dass auf ein Tier ein weiteres folgen kann", so Frisch. Moderne Wildwarngeräte sind eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen eine achtsame Fahrweise jedoch nicht.
Rechtliche Bestimmungen im Falle eines Auffahrunfalls
Fahrzeuglenker:innen dürfen nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Wer wegen eines Tieres bremst, kann bei einem Auffahrunfall wegen eines eventuellen Mitverschuldens einen Teil des Schadenersatzes verlieren. Die Rechtsprechung beurteilt das juristisch korrekte Verhalten von Lenker:innen vor allem auf Grundlage der Größe des Tieres. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch gilt die Gefahr einer Verletzung von Autoinsassen als so groß, dass daraus im Regelfall kein Mitverschulden angelastet wird. Der Club rät daher – gerade in Zeiten erhöhten Wildwechsels – die richtige Beleuchtung zu verwenden und zum Vordermann einen besonders großen Abstand zu halten.
Nach dem Wildunfall – Unfallstelle absichern, Polizei verständigen
Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei (oder wenn bekannt, den/die Jagdaufseher:in) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte "Blaulichtsteuer" fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.
Gefahrensituationen im ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum trainieren
Notsituationen bedeuten Stress. Und unter Stress reagieren viele Menschen zu langsam, lenken hektisch oder bremsen falsch. Bei einem Fahrtechniktraining übt man, wie man auch in Gefahrensituationen sein Fahrzeug unter Kontrolle behält.
Foto: ÖAMTC/Lobensommer