Presseaussendung von: Büro LHStv.in Beate Prettner
LHStv.in Prettner: Finanziell dort unterstützen, wo es gebraucht wird
Klagenfurt (LPD). Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten als Unterstützung bei besonderen finanziellen Belastungen den Heizzuschuss, der im Zeitraum vom 15.09.2013 bis zum 28.02.2014 beantragt werden kann, gibt Kärntens Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner heute, Samstag, bekannt.
„Um den Lebenswirklichkeiten der Menschen besser entsprechen zu können, wurde die Antragsfrist im Vergleich zum Vorjahr an die tatsächliche Dauer der Heizperiode angepasst. Wir wissen, dass die Heizperiode vor allem einkommensschwache Haushalte immer wieder vor eine enorme Herausforderung stellt und wollen seitens des Landes dort unterstützen, wo es gebraucht wird“, so Prettner.
Gewährt werden ein „großer“ Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro und ein „kleiner“ Heizzuschuss in Höhe von 110 Euro. Die Einkommensgrenzen für die Gewährung dieser finanziellen Unterstützung orientieren sich an den Beträgen des Vorjahres und betragen bei Alleinstehenden und Alleinerziehern 795 Euro netto monatlich und 1.192 Euro netto monatlich bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen für den „großen“ Heizzuschuss. Für den „kleinen“ Heizzuschuss gelten die Einkommensgrenzen von 1.040 Euro netto monatlich für Alleinstehende und Alleinerzieher sowie 1.430 Euro netto für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen.
Die Antragseinbringung und -prüfung hat ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu erfolgen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist der Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger, das Land Kärnten, weiterzuleiten.
Foto: Büro LHStv. Prettner