Pressemeldungen Oktober 2026
Trotz Behindertenstatus gekündigt: AK erkämpft 38.300 Euro für Kärntnerin
Eine Kärntner Arbeitnehmerin erhielt im September 2025 nach mehr als 14 Jahren Beschäftigung die Kündigung. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren zur Anerkennung als begünstigte Behinderte.
Die Arbeiterkammer Kärnten schaltete sich ein und konnte nach intensiven außergerichtlichen Verhandlungen eine Abgangsentschädigung von 38.300 Euro brutto durchsetzen.
Der erste Bescheid des Sozialministeriumservice war negativ ausgefallen. Die Arbeitnehmerin hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Als ihr Arbeitgeber die Kündigung aussprach, war das Verfahren somit noch nicht abgeschlossen.
Katharina Uran, Leiterin der AK-Bezirksstelle Völkermarkt, prüfte den Fall und machte den besonderen Kündigungsschutz geltend. „Wird die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten später festgestellt, wirkt diese Entscheidung auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück. Eine Kündigung ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Sozialministeriumservice daher schwebend unwirksam.“
Kurz vor Weihnachten 2025 erhielt die Kärntnerin schließlich einen positiven Bescheid. Der Grad ihrer Behinderung wurde mit 70 Prozent festgestellt und ihr Status als begünstigte Behinderte rückwirkend anerkannt. Da weder die Arbeitnehmerin noch ihr Arbeitgeber das Dienstverhältnis fortsetzen wollten, verhandelte die Arbeiterkammer über eine einvernehmliche Lösung. Schließlich wurde eine Abgangsentschädigung in Höhe von zehn Monatsentgelten vereinbart. Die Frau erhielt damit 38.300 Euro brutto.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Die AK sorgt dafür, dass ihre Rechte durchgesetzt werden.“
„Ob Kündigung, Abfertigung oder Fragen zum Arbeitsrecht: Wer unsicher ist, sollte seine Rechte frühzeitig prüfen lassen. Dieser Fall zeigt, dass eine rechtzeitige Beratung einen großen Unterschied machen kann“, sagt Goach.
Die AK Kärnten bietet Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen unter der Telefonnummer 050 477-1004 oder per E-Mail an arbeitsrecht@akktn.at an.
Foto: Symbolbild