18 Seiten für eine Scheidung. Mit Paragrafen, detaillierten Vereinbarungen und jeder Menge juristischer Fachbegriffe. Verfasst hat den Scheidungsvergleich allerdings kein Rechtsanwalt, sondern ChatGPT. Der Entwurf landete schließlich bei Dr. Margot Tonitz und Mag. Michael Rainer in der Klagenfurter Rechtsanwaltskanzlei TRRP.
„Da gibt es Ausführungen, die in keinen Scheidungsvergleich gehören“, sagt Dr. Tonitz. Dass Klienten mit fertigen Vertragsentwürfen in die Kanzlei kommen, erleben die beiden Rechtsanwälte mittlerweile immer häufiger.
Ob Ehevertrag, Unterhaltsberechnung oder Scheidungsvereinbarung, künstliche Intelligenz liefert auf beinahe jede Rechtsfrage eine Antwort. Doch nur weil eine Formulierung juristisch klingt, muss sie noch lange nicht richtig sein.
Besonders problematisch wird es, wenn KI-Systeme wie ChatGPT, Claude oder Gemini deutsches und österreichisches Recht vermischen. Gesetzliche Bestimmungen können falsch zugeordnet, Gerichtsentscheidungen unzutreffend wiedergegeben oder sogar erfunden werden.
„Die Antworten klingen oft so überzeugend, dass man gar nicht auf die Idee kommt, daran zu zweifeln“, erklärt Rechtsanwalt Mag. Rainer.
Bei einer Scheidung geht es zudem um weit mehr als juristische Formulierungen. Wer bekommt das gemeinsame Haus? Was geschieht mit laufenden Krediten? Wie werden Ersparnisse aufgeteilt? Welche Ansprüche bestehen nach der Scheidung weiter? Gerade bei solchen Fragen können automatisch erstellte Vereinbarungen wichtige Regelungen übersehen oder rechtlich problematische Bestimmungen enthalten.
Besonders heikel sind Vereinbarungen über den Ehegattenunterhalt. Wer darauf verzichtet, sollte genau wissen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen das haben kann.
„Gerade beim Unterhaltsverzicht kann ein einziges Wort einen gewaltigen Unterschied machen. Da reicht es nicht, einen juristisch klingenden Satz aus ChatGPT zu übernehmen“, betont Dr. Tonitz.
Auch beim Kindesunterhalt können KI-Berechnungen zu kurz greifen. Bei Selbstständigen oder Geschäftsführern einer GmbH ist das monatliche Gehalt nicht immer die einzige Berechnungsgrundlage. Gewinnausschüttungen, Sachbezüge und unter bestimmten Voraussetzungen auch einbehaltene Unternehmensgewinne oder Privatentnahmen können eine Rolle spielen.
„Wer nur sein Geschäftsführergehalt eingibt, bekommt möglicherweise eine Berechnung, bei der wesentliche Einkünfte fehlen. Wir müssen uns die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse ansehen und die entsprechenden Unterlagen prüfen“, erklärt Rainer.
Die beiden Rechtsanwälte sehen künstliche Intelligenz durchaus als nützliches Hilfsmittel. Wer sich vor einem Beratungsgespräch informieren oder erste Fragen sammeln möchte, kann dafür auch ChatGPT nutzen. Eine individuelle rechtliche Prüfung ersetzt das allerdings nicht. Denn bei einer Scheidung müssen neben den gesetzlichen Bestimmungen auch persönliche Lebensumstände, finanzielle Verpflichtungen und mögliche spätere Entwicklungen berücksichtigt werden.
„Wir müssen wissen, wann ein Vergleich sinnvoll ist und wann nicht. Wir verhandeln, entwickeln eine Strategie und begleiten unsere Mandant auch durch ein Gerichtsverfahren. Das nimmt uns keine KI ab“, sagt Mag. Rainer.
Die Empfehlung der beiden Klagenfurter Rechtsanwälte lautet deshalb, Eheverträge und Scheidungsvergleiche, die mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wurden, vor der Unterzeichnung anwaltlich prüfen zu lassen.
Der 18-seitige Scheidungsvergleich aus ihrer Kanzlei zeigt jedenfalls: Viel Text bedeutet noch lange nicht viel Rechtssicherheit.
Foto: KI-generiert