Am Samstag, 31. Oktober 2026, ziehen wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche mit dem Ruf „Süßes oder Saures“ durch die Straßen. Doch nicht jeder Halloween-Streich ist harmlos.
Die Landespolizeidirektion Kärnten warnt vor Sachbeschädigungen, Ruhestörungen und anderen strafbaren Handlungen. Wer Hausfassaden mit Eiern bewirft, Autos beschädigt, Briefkästen zerstört oder andere Menschen bedroht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Polizei bereitet sich auf die Halloween-Nacht mit verstärkter Präsenz in den Ballungszentren vor. Neben uniformierten Polizisten werden auch zivile Kräfte eingesetzt. Bei Bedarf können die regulären Streifen durch die Diensthundeeinheit, Schnelle Interventionsgruppen und Bereitschaftseinheiten unterstützt werden.
Wer Halloween für Sachbeschädigungen, Diebstähle oder gefährliche Drohungen missbraucht, muss mit einer Anzeige rechnen.
Die Polizei nennt mehrere Beispiele für Streiche, die rechtliche Folgen haben können:
Die Polizei appelliert an Eltern, vor Halloween mit ihren Kindern über erlaubte und unerlaubte Streiche zu sprechen. Kinder unter 14 Jahren sind in Österreich zwar strafunmündig, dennoch können durch verursachte Schäden zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Auch weitere Maßnahmen durch zuständige Stellen sind möglich.
Eltern sollten außerdem mit ihren Kindern vereinbaren, mit wem sie unterwegs sind, welche Wege sie nehmen und wann sie wieder nach Hause kommen. Dabei ist auch das Kärntner Jugendschutzgesetz zu beachten.
Foto: Symbolbild/KI-generiert