Die Freude über sein neues Rennrad hielt nicht lange. Im Juli 2025 kaufte sich ein Kärntner ein hochwertiges Fahrrad im auffälligen Design für 3.570 Euro. Doch schon nach wenigen Fahrten zeigten sich Lackschäden und Verarbeitungsmängel. Was als sportlicher Traum begann, entwickelte sich zu einer monatelangen Geduldsprobe.
Zunächst wurde der Rahmen ausgetauscht. Doch auch beim Ersatzrahmen traten bald Kratzer und sogar Risse im Bereich der Sattelklemme auf. Dann kam eine Sicherheits-Rückrufaktion der Vordergabel dazu. Das Rennrad konnte deshalb monatelang nicht benutzt werden.
Nach mehreren Reparaturversuchen konnte der Händler weiterhin kein mangelfreies Rad liefern. Schließlich bot er dem Käufer nur noch Ersatzrahmen in anderen Farben an. Für den Kärntner war das keine zufriedenstellende Lösung, denn gerade das besondere Design war ein wesentlicher Grund für den Kauf gewesen. Nach knapp neun Monaten wandte er sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.
AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig setzte sich für den Käufer ein. „Ein Kunde, der über 3.500 Euro ausgibt, darf zu Recht ein einwandfreies Produkt erwarten. Wenn Nachbesserungen scheitern und sich Risse im Rahmen bilden, geht es nicht mehr nur um Ästhetik, sondern um die Sicherheit.“
Die Arbeiterkammer berief sich auf das Verbrauchergewährleistungsgesetz. Konatschnig erklärt: „Bietet der Händler nach mehrmaligen Versuchen keine vertragsgemäße Lösung, greift das Recht auf Vertragsauflösung.“ Die Intervention war erfolgreich. Der Händler erstattete dem Kärntner schließlich den vollständigen Kaufpreis von 3.570 Euro.
AK-Präsident Günther Goach verweist darauf, dass Konsumenten mangelhafte Produkte nicht einfach hinnehmen müssen und sich kostenlos an die Experten der Arbeiterkammer wenden können.
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