Pressemeldungen Oktober 2025
SPÖ-Chef Daniel Fellner will Aberkennung von Ehrungen auch posthum ermöglichen
„Wir müssen als Land die Möglichkeit haben, auf neue Erkenntnisse zu reagieren, auch dann, wenn die betroffene Person bereits verstorben ist“, so Fellner. „Wenn jemand durch sein Verhalten, etwa durch Missbrauch oder Gewalt, das Vertrauen zutiefst missbraucht hat, darf eine staatliche Ehrung nicht unangetastet bleiben. Es geht hier um Verantwortung und, in erster Linie, um den Respekt gegenüber den Opfern.“
Hintergrund: Hermann Gmeiner, der Gründer der SOS-Kinderdörfer, erhielt 1984 das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten. Inzwischen sind schwere Vorwürfe laut geworden, dass Gmeiner Kinder in den SOS-Kinderdörfern missbraucht haben soll.
Eine Ausnahme gilt ausschließlich für Fälle mit nationalsozialistischem Hintergrund. Damit ist eine posthume Aberkennung, wie etwa im Fall von Hermann Gmeiner rechtlich derzeit nicht möglich, da keine Verurteilung vorliegt.
Fellner betont, dass er diese Regelung überprüfen und anpassen lassen möchte: „Es ist Zeit, das Gesetz zu modernisieren. Wenn sich nachweislich schwerwiegende Verfehlungen herausstellen, müssen wir auch nach dem Tod einer Person handeln können. Das sind wir den Betroffenen schuldig.“
Die SPÖ Kärnten wird daher im Zuge der nächsten Novelle des Kärntner Landesauszeichnungsgesetzes prüfen, wie eine solche Ergänzung rechtlich sauber umgesetzt werden kann. „Wir wollen hier keine Vorverurteilungen, aber ein klares Signal: Landesauszeichnungen sind ein Ausdruck besonderer Werte, wer diese mit Füßen tritt, darf sie nicht behalten, egal ob zu Lebzeiten oder danach“, so Fellner.
Foto: Mein Klagenfurt