Pressemeldungen Oktober 2025
Leinenpflicht: Neue Regelung bringt mehr Freiraum für brave Hunde und mehr Sicherheit
Zufrieden zeigt sich SPÖ-Tierschutzsprecher Maximilian Rakuscha mit der neuen Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung die erstmals eine einheitliche Regelung der Leinenpflicht für ganz Kärnten bringt. Sie legt fest, wie Hunde in Jagdgebieten außerhalb geschlossener Ortschaften, also etwa in Wäldern, auf Feldern oder an Waldrändern, geführt werden müssen.
„Wildtiere werden bestmöglich geschützt, und gut ausgebildete Hunde dürfen trotzdem frei laufen, und gelten dennoch als angeleint.“ Möglich macht das eine sogenannte virtuelle Leine: Hundehalter, die durch einen Sachkundenachweis belegen können, dass ihr Tier auf Zuruf gehorcht und unter Kontrolle steht, müssen keine physische Leine verwenden.
„Wer seinen Hund gut ausbildet und im Griff hat, kann ihn frei führen“, so Rakuscha weiter. „Das ist ein Maximum an Herumtollen nach Herzenslust, und trotzdem bleibt die Sicherheit gewährleistet.“
„In der freien Natur dürfen auch Hunde frei laufen, wenn ihr Besitzer nachweisen kann, dass er sie kontrollieren kann. Die Pflicht zur Weiterbildung liegt bei uns Menschen“, betont Rakuscha.
Für ihn ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt hin zu einer tierschutzgerechten und praxisnahen Hundehaltung, die sowohl den Bedürfnissen der Tiere als auch dem Schutz der Wildtiere gerecht wird.
Foto: Facebook/Rakuscha