Pressemeldungen Oktober 2025
Halloween: Polizei warnt vor Straftaten und ruft Eltern zu Gesprächen auf
Am Abend des 31. Oktober ziehen wieder viele Kinder und Jugendliche mit dem Ruf „Süßes oder Saures“ durch die Straßen. Doch die Landespolizeidirektion Kärnten erinnert daran, dass nicht jeder „Halloween-Streich“ harmlos ist. Das Bewerfen von Häusern oder Autos mit Eiern, das Beschmieren von Wänden, das Zerstören von Blumenbeeten, Bedrohungen oder Diebstähle gelten als Straftaten und werden angezeigt.
Auch Kinder unter 14 Jahren, die strafrechtlich noch nicht belangt werden können, müssen mit Konsequenzen rechnen: Geschädigte können Schadenersatz verlangen, außerdem wird ein Bericht an die Jugendwohlfahrt übermittelt.
Die Polizei bittet Eltern, mit ihren Kindern rechtzeitig über richtiges Verhalten zu sprechen. Wichtig sei, klare Regeln zu vereinbaren, wann und mit wem sie unterwegs sind. Laut Kärntner Jugendschutzgesetz dürfen Kinder unter 14 Jahren zwischen 23 und 5 Uhr, Jugendliche unter 16 Jahren zwischen 1 und 5 Uhr ohne Begleitung nicht mehr im öffentlichen Raum sein.
So soll Halloween in Kärnten ein sicheres und friedliches Fest bleiben, ohne Sachschäden, Streit oder Ärger.
Foto: Mein Klagenfurt