Am Samstag wird die Regierung die neuen Maßnahmen im Zuge des 2. Lockdowns verkünden.
Laut Medienberichten wird eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 6 Uhr kommen. Unter folgenden Voraussetzungen darf man dann noch die eigene Wohnung verlassen:
- Zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Zur Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen und Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Für berufliche Zwecke
- Zum Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Weiters ist geplant:
- Schließung aller Gastronomiebetriebe
- Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Theater, Tanzschulen und Museen
- Verbot von Freizeitsportart mit Körperkontakt
- Verbot von Hochzeiten, Filmvorführungen und Ausstellungen
- Geschäfte bleiben geöffnet
- Schulen- und Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben geöffnet. Für die Oberstufen wird der Unterricht auf Distance-Learning umgestellt
- Hotels und Pensionen dürfen nicht betreten werden, außer auf beruflichen Reisen und zur Stillung des Wohnbedürfnisses
Die Bundesregierung wird morgen, Samstag, um 16:30 Uhr die endgültigen Maßnahmen verkünden.
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