Presseaussendung von: AK-Kärnten
Seit 1. März müssen Arbeitgeber in Stelleninseraten das Mindestgehalt angeben. „Dieser rechtlichen Verpflichtung kommt aber fast niemand nach“, kritisiert AK-Präsident Günther GOACH und fordert Unternehmen auf, Gesetze einzuhalten. Denn diese Bestimmung sei ein wichtiger Schritt zu mehr Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Dieses Ziel hat eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, welche seit 1. März dieses Jahres vorschreibt, dass Stelleninserate das kollektivvertragliche Mindestentgelt plus die allfällige Bereitschaft zur Überzahlung enthalten müssen. Allerdings, so kritisiert die ARBEITERKAMMER, halte sich kaum ein Unternehmen an diese Bestimmung, die vor allem Frauen Hilfestellung bei Gehaltsverhandlungen im Zuge von Einstellungsgespräche bieten sollte.
„Offenbar werden Gesetze nur eingehalten, wenn es auch entsprechende Sanktionen gibt“, bedauert AK-Präsident Günther GOACH und weist darauf hin, dass am 1. Jänner 2012 Verstöße gegen diesen Passus im Gleichbehandlungsgesetz mit Verwaltungsstrafen bis zu 360 Euro geahndet werden.
Die Angabe der Entlohnung in Inseraten soll ArbeitnehmerInnen als Orientierungshilfe dienen. BewerberInnen wissen schon vorab, wie viel ihnen mindestens gezahlt wird. Antworten auf Gehaltsvorstellungen und die Vergleichbarkeit von Jobangeboten werden damit einfacher. „Im Sinne der Gleichbehandlung profitieren durch diese gesetzliche Bestimmung vor allem Frauen. Denn noch immer ist die Bereitschaft der Unternehmen groß, Männern mehr zu bezahlen“, betont GOACH und fordert Unternehmen auf, Maßnahmen für die Gleichbehandlung von berufstätigen Frauen auch dann einzuhalten, wenn das nicht mit Strafandrohungen verbunden sei.