Presseaussendung von: Lebenshilfe Kärnten
Zahlreiche BesucherInnen trafen sich zur feierlichen Eröffnung des Lebenshilfe Kärnten Seniorenwohnheims Ebenthal am 4. Oktober am Radsberg. Gerhard Wallner, Obmann der Lebenshilfe Kärnten: „Wir sind stolz, diesen Zubau nach der kurzen Umbauphase von nur 5 Monaten eröffnen zu können.“
Das Seniorenwohnheim der Lebenshilfe Kärnten bietet nun insgesamt, nach abgeschlossenem Umbau, 80 BewohnerInnen Platz. Durch den in nur fünf Monaten erfolgten Umbau wurde das bestehende Seniorenwohnheim um 15 Langzeitpflegebetten sowie 5 Kurzzeit- bzw. Übergangspflegebetten erweitert
LR Ragger bekräftigte in seinen Grußworten die gute und fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Team rund um Obmann Wallner und Bernadette Rabl, Geschäftsführerin des Seniorenwohnheimes.
Auch Obmann Gerhard Wallner hob in seiner Ansprache die reibungslose Zusammenarbeit mit allen Beteiligten hervor und betonte: „Das Seniorenwohnheim der Lebenshilfe Kärnten dient als Beweis, wie gut wir Wirtschaftlichkeit und Qualität vereinen. Es muss unser aller Ziel sein, für pflegebedürftige Menschen ein umfassendes Versorgungsangebot in ihrer gewohnten Umgebung zu garantieren.“
Unter den Gästen waren neben LR Christian Ragger auch Landtagsabgeordnete Ines Obex-Mischitz, Bürgermeister Franz Felsberger sowie Gemeinderäte der Marktgemeinde Ebenthal.
Die BewohnerInnen des Lebenshilfe Kärnten Seniorenwohnheims Ebenthal sind in behaglich eingerichteten, möblierten Ein- und Zweibettzimmern, die mit allem Komfort ausgestattet und über einen Balkon verfügen, untergebracht. Auf Wunsch können auch eigene Möbel mitgebracht werden.
Die hellen, freundlichen Zimmer sind mit Dusche und WC, Schwesternrufanlage, Telefon und Fernseher ausgestattet. Die modernen sanitären Einrichtungen sind nach dem höchsten Stand der Pflegebedürftigkeit ausgerichtet. Im Seniorenwohnheim Ebenthal können BewohnerInnen aller Pflegestufen, gemäß dem Kärntner Landespflegegeld- sowie dem Österreichischen Bundespflegegeldgesetz, aufgenommen und entsprechend betreut werden. Die Kärntner Heimverordnung regelt in Ihrer Ausführung die Pflegeeinrichtung in struktureller, personeller wie auch sonstiger qualitativer Hinsicht. So sind für mindestens 80% der BewohnerInnen Einbettzimmer und für höchstens 20 % der BewohnerInnen Zweibettzimmer mit dazugehörigen Nasszellen, welche behindertengerecht, pflegegerecht, rollstuhlgerecht und barrierefrei zu gestalten sind, vorzusehen.
Foto: Lebenshilfe Kärnten