Die Arbeiterkammer Kärnten setzte sich erfolgreich für die Rechte von acht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein – und konnte über 66.000 Euro netto an ausstehenden Zahlungen sichern. AK-Präsident Goach: „Zögern Sie nicht, bei arbeitsrechtlichen Fragen unsere Expertinnen und Experten zu kontaktieren!“
Als ihre eigenen Bemühungen ins Leere liefen, wandten sie sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten AK-Juristen schließlich mehr als 66.000 Euro netto sicherstellen.
„Da der Arbeitgeber sich uneinsichtig gezeigt hatte, haben wir uns nach einem intensiven Gespräch mit den Betroffenen entschieden, das ihnen zustehende Geld einzuklagen“, sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Fabio Wasselai und erklärt weiter: „Das Arbeitsrecht sieht außerdem vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ausbleibenden Lohn- oder Gehaltszahlungen unter bestimmten Umständen sogar zum vorzeitigen Austritt berechtigt sind.“ Noch bevor es zu einem Gerichtsprozess kam, zahlte das Unternehmen sämtliche ausstehenden Beträge an die acht Beschäftigten aus. Zwei weitere Dienstnehmer haben den vorzeitigen Austritt gewählt, sie erhielten eine Kündigungsentschädigung in der Gesamthöhe von mehr als 24.000 Euro netto.
Starke Interessenvertretung
„Die Zustellung der Mahnklage war der entscheidende Faktor, der das Unternehmen zum Handeln bewegt hat – doch soweit sollte es gar nicht kommen, dass Beschäftigte ihr hart verdientes Geld einklagen müssen. Dieser Fall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und eine starke und aktive Interessenvertretung wie die Arbeiterkammer an ihrer Seite wissen“, sagt AK-Präsident Günther Goach.
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