Die Verordnung, auch jene der Ausgangsregelungen, wurde gestern, Mittwoch, im Nationalrat beschlossen.
Erlaubte Kontakte wurden enger definiert: Es sind nur mehr Treffen mit Eltern, Kindern und Geschwistern erlaubt. Voraussetzung für Kontkat zu Bezugspersonen ist auch bisher schon regelmäßiger physischer Kontakt. Das bedeutet, dass man einzenle wichtige Bezugspersonen nur treffen darf, wenn man mit dieser auch bisher schon mehrmals wöchentlich physischen Kontakt gehabt hatte. Personen, mit denen man wochenlang nur telefonisch oder online Kontakt hatte, ist während des Lockdowns persönlich zu treffen nicht erlaubt.
Großeltern darf man treffen, wenn diese zu den wichtigen Bezugspersonen gehören und man mit ihnen auch schon bisher regelmäßig und mehrmals wöchentlich Kontakt hatte. Es darf also entweder eine Einzelperson Opa und Oma gemeinsam treffen oder mehrere Haushaltsangehörige gleichzeitig treffen sich nur mit einem der beiden. Ausgenommen davon sind Treffen im Freien mit entsprechendem Abstand, und wenn Oma und Opa betreuungsbedürftig sind, darf man diesen zuhause helfen.
Klargestellt wird in der Verordnung auch, dass Kinder und Schüler das Haus verlassen dürfen, um in Kindergarten oder Schule zu gehen.