Presseaussendung von: Grüne Klagenfurt
Die Neufassung der Klagenfurter Marktordnung erlaubt die Mitnahme von Hunden am Marktgelände. Das sorgt jedoch bei vielen für Unmut – nicht nur aus hygienischen Gründen. Da die Richtlinien in anderen Städten wesentlich strenger sind, fordert Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann eine erneute Diskussion bzw. Nachbesserung.
Klagenfurt (13.11. 2017) Am 29. November 2016 trat die neue Marktordnung in Kraft. Laut § 10 ist die Mitnahme von Hunden in Markthallen nach wie vor verboten. Erlaubt ist es hingegen, Hunde am freien Markgelände mitzunehmen – unter der Voraussetzung, dass sie an der Leine geführt werden. „Dieser Punkt unterscheidet sich von der voran gegangenen Fassung, als die Mitnahme von Hunden noch untersagt war. Mittlerweile äußern jedoch immer mehr MarktbesucherInnen wie auch Standler ihren Unmut über die Lockerung des Verbotes – nicht nur aus hygienischen Gründen. Problematisch ist, dass selbst großen Hunden kein Maulkorb vorgeschrieben wird“, schildert Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann.
„Ein schwerwiegender Kritikpunkt ist auch, dass sich bei größerem Gedränge Kleinkinder – ob im Kinderwagen sitzend oder selbst zu Fuß unterwegs – mit Hundeschnauzen auf etwa gleicher, bisweilen bedrohlicher Höhe bewegen“, so Schmid-Tarmann. Die Grüne Mandatarin hat sich die Marktordnungen anderer Städte angesehen, um einen Vergleich zu ziehen. „In Wien und Villach ist es z.B. so, dass Hunde am freien Markgelände an der Leine und mit einem sicheren Maulkorb zu führen sind.“ In anderen Städten, wie z.B. in Salzburg, ist die Mitnahme von Hunden auf Märkten nach wie vor generell untersagt. In einem Antrag fordert Schmid-Tarmann nun, die Mitnahme von Hunden auf Märkten, auf denen Nahrungsmittel angeboten werden, wieder zu untersagen. „Notwendig wäre meiner Meinung zumindest eine Ergänzung unter § 10, dass Hunde nicht nur an der Leine zu führen, sondern auch mit einem Beißkorb auszustatten sind.“
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Foto: Mein Klagenfurt/Archiv