Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Alles lief reibungslos und es gab kaum Wartezeiten - LR Dobernig: Teuerungsausgleich ist bis 2014 gesichert
Klagenfurt (LPD). Die erste Auszahlungsaktion des Kärntner Teuerungsausgleiches ging heute, Samstag, am frühen Nachmittag zu Ende. Laut Bürgerbüroleiter Siegfried Wuzella wurden 1.900 Personen gezählt, die sich ihre 100 bzw. 150 Euro für Familien für drei oder mehr Kinder holten.
"Die Aktion, den sozial Schwächsten zu helfen, ist wichtig und richtig. Alles lief reibungslos und es gab auch dank der bereits erfassten Daten kaum Wartezeiten", zog Landeshauptmann Gerhard Dörfler ein erstes, Resümee. Er verwies auch auf die weiteren Auszahlungstermine in den sieben Bezirkshauptmannschaften. Erste Auszahlungsstation des "mobilen Bürgerbüros" ist kommenden Montag, in der Bezirkshauptmannschaft Villach (10 bis 15 Uhr).
LR Harald Dobernig betonte, dass Kärnten das sozialste Bundesland sei und erinnerte daran, dass der Teuerungsausgleich durch politischen Konsens bis zum Jahr 2014 fixiert sei. "Ihn sollte man durch Diskussionen nicht in Frage stellen", so Dobernig.
Den Teuerungsausgleich kann man sich auch in den Bürgerbüros des Landeshauptmannes in Klagenfurt und Villach von 28 November 2011 bis 29. Feber 2012 auszahlen lassen (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr). Schriftliche Anträge zur Post-/Banküberweisung sind in den Bürgerbüros sowie in den Bezirkshauptmannschaften erhältlich und können bis zum 15. März 2012 eingebracht werden.
Anspruchsberechtigt sind Pensionisten mit Ausgleichszulage, Bezieher der allgemeinen Wohnbeihilfe, Bezieherinnen des Kärntner Müttergeldes und Bezieher des Familienzuschusses. Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens zwei Jahren in Kärnten liegen. Zur Auszahlung sind mitzubringen: ein amtlich gültiger Lichtbildausweis, ein Meldezettel, ein Nachweis über den Bezug der Ausgleichszulage bzw. der Wohnbeihilfe, des Kärntner Müttergeldes, des Familienzuschusses. Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern können eine erhöhte Förderung beantragen. Dazu ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen Haushalt leben (z.B. Meldezettel, Bezug der Familienbeihilfe).
Die weiteren Auszahlungstermine:
Villach Mo., 28.11. BH, 10 - 15 Uhr
Wolfsberg Di., 29.11. Veranstaltungszentrum KUSS, 10 - 15 Uhr
Völkermarkt Do., 1.12. BH, 10 - 15 Uhr
Spittal Fr., 2.12. BH, 10 - 15 Uhr
Feldkirchen Sa., 3.12. BH, 10 - 15 Uhr
Hermagor Mo., 5.12. BH, 10 - 15 Uhr
St. Veit Mi., 7.12. BH 10 - 15 Uhr
INFOS: unter der Bürgerbüro-Hotline 0800 201 210 oder unter www.ktn.gv.at
Foto: LPD