Landesrat Fellner erklärt, dass der Eintritt zur Feuerwehrjugend künftig bereits ab sechs Jahren möglich sein soll, anstatt wie bisher erst ab dem zehnten Lebensjahr. Er spricht dabei von einem modernen Feuerwehrgesetz und einem starken Zeichen für die Feuerwehrjugend und das Ehrenamt in Kärnten.
Klagenfurt. In Zukunft sollen Kinder in Kärnten bereits ab dem sechsten Lebensjahr der Feuerwehrjugend beitreten können. Bisher war dies erst ab dem zehnten Lebensjahr erlaubt. Diese Änderung ist Teil der aktuellen Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes, die in der nächsten Regierungssitzung beschlossen werden soll. Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner sieht darin ein wichtiges Signal für die Kärntner Feuerwehren.
Fellner betont, dass die Novellierung genutzt wurde, um sinnvolle und zeitgemäße Anpassungen vorzunehmen. Besonders hebt er die Senkung des Eintrittsalters hervor. Seiner Meinung nach sollten Kinder, die sich schon im jungen Alter für die Feuerwehr interessieren und aktiv mitwirken wollen, auch die Möglichkeit dazu bekommen. Gerade in dieser Phase, in der viele Kinder eingeschult werden, lernen sie Verantwortung zu übernehmen, sich einzubringen und einen wertvollen Beitrag zu leisten.
Darüber hinaus werde durch diesen frühen Einstieg bereits eine Basis für das spätere ehrenamtliche Engagement gelegt. Fellner erklärt, dass dies eine Investition in die Zukunft sei.
Die Senkung des Eintrittsalters ist jedoch nicht die einzige Änderung im Gesetz. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Jugendgruppen: Bisher musste eine Jugendgruppe aufgelöst werden, wenn sie eine bestimmte Mindestanzahl an Mitgliedern unterschritt. Künftig wird dies zu einer „Kann-Bestimmung“, das bedeutet, dass eine Auflösung nicht mehr zwingend erfolgen muss.
Künftig müssen die Verordnungen des Landesfeuerwehrverbandes online auf der Website veröffentlicht werden. Bisher geschah dies über eine Fachzeitschrift. Ebenso müssen der Voranschlag, der Rechnungsabschluss sowie der Gefahrenabwehr- und Ausrüstungsplan online zugänglich gemacht werden.
Zudem wird im neuen Gesetz klargestellt, dass jene Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Feuerwehreinsatz verursachen, für die dabei entstehenden Kosten aufkommen müssen.
Die Novellierung wurde unter anderem notwendig, weil es durch eine Änderung im Forstgesetz neue Regelungen zur Kostenübernahme bei Waldbränden gab. Fellner betont jedoch, dass die nun beschlossenen Änderungen weit über diese Anpassung hinausgehen. Sie bilden eine nachhaltige und zukunftsweisende Struktur für die Feuerwehr in Kärnten.
Abschließend hebt Fellner hervor, dass diese Reform Teil einer breit angelegten Ehrenamts-Offensive des Landes sei. Besonders stolz sei er auf die Absenkung des Eintrittsalters für die Feuerwehrjugend. Dies biete Kindern die Möglichkeit, ihrer Leidenschaft schon früh nachzugehen und Mitglied einer der größten ehrenamtlichen Organisationen im Land zu werden. Fellner spricht von einem klaren Bekenntnis zum Ehrenamt und einem weiteren Schritt hin zu einem noch moderneren Feuerwehrgesetz, das in Österreich seinesgleichen sucht.
Foto: Büro LR Fellner