Zum 12. Mal in Folge startet Anfang Juni der kostenlose Betriebskostencheck von Land Kärnten und Arbeiterkammer Kärnten. Alle Mieterinnen und Mieter in Kärnten können Betriebs- und Heizkostenabrechnungen in Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen überprüfen lassen.
Wohnbau- und Konsumentenschutzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig und AK-Präsident Günther Goach betonten heute, Donnerstag, bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt: „Es geht um jeden Cent! In Zeiten der Teuerung und ständig steigender Wohnkosten ist es unser übergeordnetes Ziel, zu viel bezahltes Geld zurückzuholen und Fairness zu schaffen.“
„Der Betriebskosten-Check ist ein tolles Service für die Kärntner Mieterinnen und Mieter und hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Qualität der Abrechnungen generell gestiegen ist“, betonte Schaunig. Während die Mieten in Kärnten vergleichsweise niedrig und stabil sind, sind die Betriebskosten in den vergangenen Jahren stark angestiegen. „Daher haben wir mit der neuen Wohnbeihilfe seitens des Landes Kärnten eine sehr umfassende neue Unterstützungsmaßnahme geschaffen. Denn Wohnen ist ein Grundrecht und muss leistbar bleiben“, so Schaunig. Betriebskosten werden in der Wohnbeihilfe in viel höherem Ausmaß berücksichtigt und erstmals erhalten auch Eigenheimbesitzer mit niedrigen Einkommen Anspruch auf Wohnbeihilfe.
Ein aktuell abgeschlossenes Verfahren zeigt, wie langfristig und umfassend wirksam der Betriebskostencheck sein kann. 2023 haben die AK-Expertinnen und Experten bei einem gewerblichen Vermieter/Hausverwalter massive Verstöße in den Mietverträgen aufgedeckt. „Das war die Initialzündung der AK Kärnten, über die Bundesarbeitskammer ein Abmahnverfahren gegen das österreichweit tätige Unternehmen zu führen“, erklärte Goach und führte aus: „43 Klauseln wurden vom LG Graz als unzulässig bestätigt. Unter anderem jene, die die Betriebskosten betreffen. Das Verfahren ist nun rechtskräftig abgeschlossen. Der Vermieter darf sich in den bestehenden Verträgen nicht mehr auf die unrechtmäßigen Klauseln berufen und diese auch in Zukunft nicht zur Anwendung bringen.“
Insgesamt haben sich 2.530 Personen an die AK Kärnten gewandt. Bei 477 Wohnanlagen (66 Prozent) wurde nach der Sichtung der Unterlagen und einem Beratungsgespräch ein Einspruchsschreiben zur Abrechnung verfasst und den Mieterinnen bzw. Mietern zur Verfügung gestellt. „In 44 Fällen mussten wir intervenieren, weil die Hausverwaltung bzw. Vermieter nicht reagiert haben“, berichtete Michael Tschamer, AK-Wohn- und Mietrechtsexperte, und führte weiter aus: „In drei Fällen wurden Klagen eingebracht, zwei wurden bereits positiv entschieden, das dritte Verfahren ist noch offen.“
„Die steigende Anzahl der Anfragen im Wohn- und Mietrecht zeigt, dass die Menschen unsere Unterstützung dringend brauchen. Wir lassen nicht zu, dass die Unwissenheit der Mieterinnen und Mieter ausgenutzt und ihnen unberechtigterweise Geld aus der Tasche gezogen wird“, unterstrich AK-Direktorin Susanne Kißlinger auch die langfristige Wirkung des Betriebskisten-Checks: „Seit Start der Aktion vor zwölf Jahren hat sich die Qualität der Abrechnungen deutlich verbessert. Wir haben zwar mehr Anfragen, aber weniger Beanstandungen. Das Tatsache, dass hier genau hingeschaut wird, hat sich herumgesprochen.“
Auf kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen findet man die Auflistung der benötigten Unterlagen, welche gebündelt ab 2. Juni auf der AK-Website hochgeladen oder per E-Mail unter bkcheck@akktn.at an die AK gesendet werden können.
Nach Überprüfung der Abrechnung folgt ein telefonisches Beratungsgespräch.
Auf Wunsch können persönliche Beratungen in Villach und Klagenfurt vereinbart werden. Unterlagen werden auch in allen AK-Bezirksstellen entgegengenommen.
Foto: AK/Bauer