Die Klagenfurter Müllabfuhr ändert ab dem 1. Januar 2026 ihre Praxis: Mülltonnen werden nur noch abgeholt, wenn sie vor dem Haus oder Gartentor stehen.
Bislang wurden die Tonnen auch aus dem Grundstück bis zu zehn Meter von der Grenze entfernt geholt. Wer die Tonne nicht rechtzeitig an die Straße stellt, muss künftig eine Zusatzgebühr bezahlen.
Für Menschen mit Sehbehinderung oder eingeschränkter Mobilität bedeutet die neue Regelung zusätzliche Hürden. Wie der ORF berichtet, kritisiert der Blinden- und Sehbehindertenverband, dass Mülltonnen auf dem Gehsteig ähnlich problematisch sind wie abgestellte E-Scooter: „Es wird zum Hindernislauf für Blinde, Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren. Im Grunde ist es eine Art Missbrauch des Gehsteigs.“
Die Entscheidung basiert auf einem Grundsatzbeschluss der Stadtverwaltung, der seit Ende April in Kraft ist. Innerhalb von vier Wochen können Bürger noch Einspruch erheben. Die zuständige Stelle erklärt, dass die neue Regelung langfristig Kosten sparen soll: Durch die geänderte Praxis könnten zwei Müllfahrzeuge eingespart werden, was jährlich rund 600.000 Euro einbringen würde.
Die Stadt geht davon aus, dass die Bürger die Regelung eigenverantwortlich umsetzen. Wer die Tonne nicht an die Grenze stellen kann oder will, muss in Zukunft für den zusätzlichen Service bezahlen.
Die Verwaltung verspricht, alle Einwände und Vorschläge aus der Bevölkerung zu prüfen. Wo notwendig, sollen Anpassungen vorgenommen werden. Die Verordnung betrifft alle Mülltonnenarten, von kleinen Behältern bis zu 1.100-Liter-Containern.
Die Entscheidung sorgt für Diskussionen, da gerade mobilitätseingeschränkte Personen durch die Neuregelung vor zusätzliche Probleme gestellt werden. Die Verwaltung signalisiert jedoch Gesprächsbereitschaft und will praktikable Lösungen finden.
Foto: Mein Klagenfurt