Das von 11.700 Wahlberechtigten unterzeichnete „Kärntner Seenvolksbegehren“ hat im Vorjahr zu einem Landtagsbeschluss geführt, der den Erhalt öffentlicher Seegrundstücke auf noch stärkere Beine gestellt hat. Im Zuge dessen wird die Kärntner Landesregierung am Dienstag einen Beschluss fassen, nachdem die Erträge aus der Motorbootabgabe der Schaffung und Aufrechterhaltung von freien Seezugängen gewidmet werden. Dafür wird eine entsprechende Richtlinienänderung erfolgen. Das teilt Landeshauptmann Peter Kaiser heute, Freitag, mit.
„Kärnten ist ein innovativer Standort mit vielen Stärken und der laut einer Umfrage EU-weit höchsten Lebensqualität. Dazu tragen insbesondere auch die schöne Landschaft und intakte Natur bei“, so Kaiser. Daher gelte es, die Seen – als eines der Markenzeichen Kärntens – bestmöglich und im Sinne einer Enkelverantwortung auch nachhaltig zu schützen und auch den freien Zugang zu ihnen zu erhalten. „Mit der kärntenweiten Initiative der ‚freien Seezugänge‘ für den schnellen Sprung ins kühle Nass sind wir diesbezüglich schon einen wichtigen Schritt vorangegangen“, betont der Landeshauptmann. Mehr Infos dazu auf www.ktn.gv.at/freierseezugang.
Die sogenannten Richtlinien für die Inanspruchnahme und die Verwendung der Erträge aus der Motorbootabgabe werden laut Kaiser vorsehen, dass der Abgabenertrag für den Ankauf und die Bewirtschaftung von Seeufergrundstücken im überwiegend öffentlichen Interesse zu verwenden ist. „Dabei stehen insbesondere die Schaffung und Aufrechterhaltung von freien Seezugängen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit unserer Seen und Gewässer im Fokus“, erklärt der Landeshauptmann.
Vorschläge und Empfehlungen zur jährlichen Verwendung der Abgabenerträge wird dem Regierungskollegium eine „Seeuferkommission“ unterbreiten. Diese setzt sich aus Fachleuten mehrerer Landesabteilungen zusammen.
Foto: Mein Klagenfurt