Ab 4. Mai gilt in den KABEG-Spitälern spezielle Regelung gemäß den Empfehlungen des Bundes zur schrittweisen Lockerung der Besuchsbeschränkungen – Strenge Hygienerichtlinien
Klagenfurt (LPD). Gemäß den Empfehlungen des Bundes zur schrittweisen Lockerung der aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassenen Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen wurde nun für die Abteilungen für chronisch Kranke in den KABEG-Spitälern (Klinikum Klagenfurt am Wörthersee, LKH Villach, LKH Wolfsberg und LKH Laas) ebenfalls eine Regelung getroffen, da die Patienten speziell an diesen Abteilungen über oft sehr lange Zeit betreut werden müssen. Das gab am Freitag Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner bekannt. Die Regelung gilt ab 4. Mai 2020.
„Besuche an den Abteilungen für chronisch Kranke sind nur eingeschränkt und unter Einhaltung strenger Hygienerichtlinien möglich“, sagt Prettner. So würden Eingangskontrollen mit Temperaturchecks und die Befragung der Besucher durchgeführt. „Um das Ansteckungsrisiko für die Patientinnen und Patienten zu minimieren, sind die Besuchszeiten limitiert und es muss eine telefonische Voranmeldung bei der jeweiligen Stationsleitung erfolgen“, so die Gesundheitsreferentin.
Die Besuche sind auf maximal 30 Minuten und eine Person beschränkt. Name und Kontaktdaten der Besucher werden in der Krankengeschichte dokumentiert. Für Kinder unter sechs Jahren ist prinzipiell kein Besuch vorgesehen. Besonders zu beachten sind die strengen Hygienerichtlinien während des Besuches.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv