Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Höhere Einkommensgrenzen erleichtern den Zugang zum Fördergeld
Klagenfurt (LPD). "Zukünftig bekommen mehr Kärntner eine Förderung für ihr Haus oder ihre Wohnung". So kommentierte Wohnbaureferent LR Christian Ragger den Beschluss der Landesregierung heute, Dienstag, nach der Regierungssitzung. In ihr wurden die Einkommensgrenzen zur Erlangung einer Wohnbauförderung erhöht. Künftig sind daher mehr Personen anspruchsberechtigt. "Durch die Anpassung des höchstzulässigen Jahresnettoeinkommens (Familieneinkommen) wird nunmehr einer größeren Anzahl von Menschen ein Zugang zur Wohnbauförderung eröffnet", erklärte Ragger.
Das höchstzulässige Jahreseinkommen gemäß Anlage I des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 1997 beträgt nun bei Einräumung des Miet- oder Nutzungsrechtes oder für die Gewährung von Annuitätenzuschüssen bei einer Haushaltsgröße von einer Person 34.000 Euro, bei zwei Personen 50.000 Euro und bei jeder weiteren Person jeweils 5.000 Euro zusätzlich. Bei Übertragung von Wohnungen in das Eigentum und für die Gewährung von Wohnbauförderungsdarlehen an natürliche Personen je nach Haushaltsgröße gibt es einen um 3.000 Euro höheren Betrag.
Ragger informierte auch über weitere Schwerpunkte der Wohnbauförderungsnovelle 2011. Dazu gehören unter anderem die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften und eine Senkung der Mindestgröße einer Wohnung von 30 m² Nutzfläche auf 25 m².
Bei so genannten "Reconstructing-Projekten" (Abbruch bestehender Objekte und Neuerrichtung von Wohnungen) wird klar gestellt, dass die Mieter der Altobjekte keiner neuerlichen Einkommensprüfung unterliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Mieter auf Grund einer notwendigen Wiedererrichtung eines nicht mehr sanierbaren Wohnobjektes seine Wohnung verliert.
Bei den Veränderungen in den Förderungsmöglichkeiten hob der Wohnbaureferent vor allem zwei große Vorhaben hervor. Diese betreffen die Wohnhaussanierungsförderung und die Wohnbeihilfe.
Bei der Wohnhaussanierungsförderung wird es nunmehr auch möglich sein, eine Förderung zu erhalten, wenn das zu fördernde Objekt bisher als gewerbliches Objekt genutzt wurde und es nach erfolgter Sanierung als Wohnobjekte zur ganzjährigen Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses genutzt wird. Diese Neuerung soll Impulse dafür schaffen, dass anstelle eines Neubaues, die ressourcenschonendere Variante einer Revitalisierung gewählt wird. Diese wird nun durch die Eröffnung der Sanierungsförderung auch für bisher gewerblich genutzte Objekte um vieles attraktiver. Durch die strikten Anforderungen zur Erlangung der Wohnhaussanierungsförderung im energetischen Bereich werde über den Anreizeffekt der Förderungssumme ein wichtiger Beitrag zur Klimaschonung geleistet.
Eine weitreichende Änderung gibt es auch bei der Wohnbeihilfe. Hier werden die zwei bisher nebeneinander bestehenden Systeme für geförderte Wohnungen und nicht geförderte Wohnungen zu einem vereint. Die Vorteile einer derartigen Vereinheitlichung liegen in einer Verwaltungsvereinfachung. Demgegenüber besteht die Absicht, die Wohnbeihilfe für Personen, die ihre erste eigene Wohnung realisieren, um einen sogenannten Startzuschuss anzuheben, so Ragger.
Foto: Büro LR Ragger