Presseaussendung von: LHStv. Scheuch
LHStv. Scheuch: Bisher nicht gedeckte Ausfälle werden aus Naturschutzbudget erstattet
Klagenfurt (LPD). Die Rückkehr der Großraubtierarten Bär, Luchs und Wolf lässt sich wie in vielen Teilen Österreichs, auch in Kärnten beobachten. Im Hinblick auf die Biodiversität ist dies grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, dennoch kam es in letzter Zeit dadurch auch vermehrt zu Konflikten mit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Hier erfordert es einer ausgewogenen Lösung, die sowohl dem Artenschutz als auch der Landwirtschaft Rechnung trägt. Bereits seit dem Jahr 1971 gibt es seitens der Kärntner Jägerschaft eine Versicherung für Schäden durch Bären bzw. Luchs und Wolf an Haustieren. Anlässlich der Diskussion über jene Schäden, welche durch diese Versicherung nicht gedeckt sind, präsentierten Naturschutzreferent LHStv. Uwe Scheuch und Landesjägermeister Ferdinand Gorton heute, Mittwoch, ein neues, österreichweit einzigartiges Entschädigungsmodell.
"Ein zufriedenstellender Umgang mit den Schadensfällen verursacht durch die großen Beutegreifer, lag nicht nur im Interesse der Landwirte sondern auch des Naturschutzes. Nach Prüfung aller möglichen Varianten zur schnellen und unbürokratischen Abwicklung sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass die bestehende Versicherung der Kärntner Jägerschaft aufrecht bleibt und alle Schäden, die über den Versicherungsschutz dieser Versicherung hinausgehen, über die Naturschutzabteilung des Landes nach eigenen Richtlinien abgegolten werden", erklärte der Naturschutzreferent.
Abgegolten werden damit in Kärnten nun auch der Fehlbetrag zwischen dem "Fleischwert" und dem "Zuchtwert" eines Tieres sowie der Wert vermisster Schafe und Ziegen bei einem kürzlich nachgewiesenen Angriff durch einen Bär, Luchs oder Wolf im Umkreis von fünf Kilometern.
Gorton bedankte sich für die konstruktiven Gespräche und bestätigte den Fortbestand der Versicherung der Kärntner Jägerschaft. Selbstverständlich werde man auch in Zukunft Schadensmeldungen zentral in der Kärntner Jägerschaft in Mageregg bearbeiten.
"Das Budget für die Ausgleichszahlungen für Schäden durch Bär, Luchs oder Wolf ist vorerst mit 50.000 Euro pro Jahr dotiert, zukünftige Erfahrungswerte werden zeigen, ob diese Summe aus dem Naturschutzbudget ausreichend ist", so Scheuch. Das heute präsentierte Beutegreifer-Entschädigungsmodell sowie die dazugehörige Abgeltungs-Richtlinie werden in der nächsten Regierungssitzung zur kollegialen Beschlussfassung vorgelegt.
Foto: Büro LHStv. Scheuch