Geschäftsführer Christian Moser: Kinder und Familien schlittern erneut in schlecht vorbereitetes Distance Learning
„Die steigenden Infektionszahlen verlangen erneut eindämmende Maßnahmen, das ist nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass Schülerinnen und Schüler erneut völlig unvorbereitet in eine Distance-Learning-Phase hineinschlittern“, sagt Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf.
„Drei Tage vor den Osterferien wird von der Regierung Distance Learning angekündigt. Wir wissen bereits von den letzten kritischen Phasen, dass während der Ferien die Kommunikation zwischen Ministerium, Schulen und Eltern bzw. den Schülerinnen und Schülern nicht gut funktioniert. In diesen Tagen soll nun das Distance Learning vorbereitet werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Informationsfluss stark eingeschränkt ist – auf Kosten der Kinder und Jugendlichen“, so Moser.
Der Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf fordert alle handelnden PolitikerInnen dazu auf, endlich bei der Wahl und Ausführung der Covid-Maßnahmen das Wohl der Kinder im Auge zu haben! „Es gibt ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Dieses verlangt, dass das Kindeswohl bei allen öffentlichen Entscheidungen vorrangig zu behandeln ist. Davon ist leider rund um Corona nichts zu merken. Deshalb ist mein Appell an die Regierung: Achten Sie die Kinderrechte, achten sie die Verfassung“, so Moser.
Frage der Sonderbetreuung offen
Eltern und Bezugspersonen würden in der Corona-Krise erneut allein gelassen: „Wieder ist unklar, wie die Betreuungsmöglichkeiten in den Schulen aussehen. Aktuell stehen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern wieder unter Schock in Anbetracht der neuen Herausforderungen. Klare Informationen könnten da einiges an Sorgen abfedern. Doch die gibt es nicht“.
Auch die Frage der Sonderbetreuungszeit bleibe offen. „Es gibt zwar einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, wenn die Klasse oder Schule behördlich geschlossen wird, aber nicht, wenn eine Ersatzbetreuung angeboten wird. Wann und wie erfahren Eltern und Bezugspersonen, ob nach Ostern ein Anspruch auf Sonderbetreuungszeit besteht?“
Klar ist, ohne Sonderbetreuungszeit werden wieder viele, vor allem jüngere SchülerInnen die Ersatzbetreuung in Anspruch nehmen. „Es braucht dringend eine qualitative Veränderung dieser Ersatzbetreuung und eine Klarstellung über die Pflichten der LehrerInnen seitens des Ministeriums und der Bildungsdirektionen.“
Es könne nicht sein, dass die Sorgen der Familien bei all diesen Überlegungen stets am Schluss behandelt werden. „Kinder, Jugendliche und ihre Familien dürfen ein geordnetes Management auch in ihren Belangen von der Regierung erwarten. Aber davon ist nichts zu sehen. Das ist sehr bedauerlich“, so Moser.
Foto: Gerhard Berger