Eine Lehrerin einer höheren Schule in Klagenfurt weigerte sich, sich an die vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen zu halten und wurde entlassen
Es ist der erste Fall in Kärnten, dass eine Lehrkraft wegen Verweigerung der Corona-Schutzmaßnahmen entlassen wurde. Sie wollte weder eine Maske tragen noch die Schüler bei den Selbsttests beaufsichtigen. Diese Aufgaben sind per Erlass oder Verordnung geregelt und bei Weigerung ist das eine Nichteinhaltung der Dienstpflichten. Eine Entlassung sollte aber nur der letzte Schritt sein.
Für eine Entlassung muss eine wirklich grobe Dienstrechtsverletzung vorliegen, ansonsten hat die Lehrererin bei einer arbeitsrechtlichen Klage gute Aussichten, dass der Arbeitgeber mit der Entlassung nicht durchkommt.